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Anmerkung
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den luxemburgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von den konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer mit Ausnahme von EU-Bürgern müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Bearbeitungszeit
Abhängig von der Nationalität des Antragstellers, i.a. innerhalb von 48 Std.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern
wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, daß das Tier keine Krankheiten hat. Maximal dürfen 2 Papageien oder Sittiche pro Person oder Familie mitgenommen werden, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird, das nicht älter als 2 Monate sein darf und aus dem hervorgeht, daß das Tier keine Hühnerpest, Newcastle-Krankheit, Cholera, Papageienkrankheit und Pachecós-Krankheit hat.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier (Hunde, Katzen und Frettchen) im Alter von über 12 Wochen muß in einem Gesundheitszeugnis eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate - bei Wiederholungsimpfungen längstens 12 Monate nach vorausgegangener Tollwutschutzimpfung - vor der Einreise durchgeführt wurde. In dem Gesundheitszeugnis muß das Tier ausführlich beschrieben sein (Geschlecht, Alter, Rasse, Farbe etc.) und der Name und die Adresse des Besitzers muß enthalten sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in den Reisepaß eines Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in den Reisepaß eines Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in den Reisepaß eines Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Luxemburg akzeptiert keine somalische Reisepässe.
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate.
Rück- oder Weiterflugticket
Alle Reisenden mit Ausnahme von EU-Bürgern müssen ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen können.
Reisepaß/Visum
Die Regierung von Luxemburg akzeptiert keine somalische Reisepässe.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß mindestens 3 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.
[1]
Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Gibraltar, Liechtenstein, Monaco und San Marino.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß innerhalb von 72 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Gambia, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Libanon, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien und Türkei.
Unterlagen
(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Paßfotos. (c) Reisepaß, der mindestens 3 Monate länger als das Visum gültig ist. (d) Gebühr. (e) Rückreise- oder Weiterflugticket. (f) Bescheinigung einer Hotelreservierung für ein Touristenvisum. (g) Meldebestätigung. (h) Ggf. Krankenversicherungsnachweis. (i) Nachweis über ausreichende Geldmittel: Einkommensnachweis oder Bankauszug. (j) Arbeitsbestätigung in der Schweiz. (k)
Geschäftsvisum:
Einladung der luxemburgischen Firma.
Nähere Auskünfte erteilt das Konsulat bzw. die Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Bei postalischer Beantragung sollte ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden.
Visaarten
Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Nähere Informationen erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen:
(a) unter
Reisepaß
aufgeführte Länder;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Türkei (mit Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland), Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
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