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sun4all Reiseführer: Malta
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Reisepaß/Visum
Anmerkung
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Einwanderungsbehörde:
Police General Headquarters,
Immigration Department, Floriana, MT-Malta. Tel: 21 22 40 01. Fax: 21 24 77 77, 23 53 08.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Bearbeitungszeit
3-4 Wochen. Alle Anträge werden nach Malta geschickt, wo sie bearbeitet werden. Transitvisa werden in der Regel am selben Tag ausgestellt.
Einreise mit Haustieren
Für
Vögel aus allen Ländern
werden ein Gesundheitszeugnis und eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Veterinary Services benötigt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Malta:
Es muß im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den Übergangsbestimmungen) bestätigt werden, daß in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muß der Heimtierausweis (oder das bisher verwendete Formular gemäß den Übergangsbestimmungen) über eine Bestätigung verfügen, daß das Tier mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und gegen Bandwurm behandelt wurde. Außerdem wird eine offizielle Erklärung benötigt, daß das Tier nicht außerhalb von Ländern war, die frei von Tollwut sind.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Malta:
Es muß im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den Übergangsbestimmungen) bestätigt werden, daß in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muß der Heimtierausweis (oder das bisher verwendete Formular gemäß den Übergangsbestimmungen) über eine Bestätigung verfügen, daß das Tier mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und gegen Bandwurm behandelt wurde. Außerdem wird eine offizielle Erklärung benötigt, daß das Tier nicht außerhalb von Ländern war, die frei von Tollwut sind.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis und eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Veterinary Services benötigt. Die Tiere müssen bei der Einreise in Quarantäne.
Malta ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Malta einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilt
Malta Veterinary Services
, Albertown Marsa, Tel: (+356) 22 53 63, Fax: (+356) 23 81 05.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum 16. vollendeten Lebensjahr oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum 16. vollendeten Lebensjahr oder Reisepaß.
Schweizer:
Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum 16. vollendeten Lebensjahr oder Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreise vor Erhalt des Visums
Visa können auch bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt und nach Erhalt einer Bestätigung, daß dem Antrag stattgegeben wird, bei der Einreise in Malta ausgestellt werden.
Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsverlängerung
3 Monate gültig für einen Aufenthalt von bis zu 4 Wochen. Verlängerung und Neuausstellung durch die Einwanderungsbehörde (Adresse s. u.).
Reisepaß/Visum
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Staatsangehörige folgender Länder können unter Vorlage eines gültigen Personalausweises für maximal 3 Monate einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz.
(b) Island, Liechtenstein und Norwegen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen
(a) 1 Antrag. (b) 2 Paßfotos. (c) Gültiger Reisepaß. (d) Gebühr (kein Bargeld). (e) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung). (f) ggf. Aufenthaltsgenehmigung. (g)
Transitvisum:
Reisedokumente und gültiges Visum für das Land der Weiterreise.
Visaarten
Touristenvisum (4 Wochen), Transitvisum (24 Std.), Mehrfachvisum (ein Jahr, wird von der
Immigration Police
in Malta ausgestellt).
Visagebühren
Deutschland
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland:
Einreisevisum:
34 &Euro; inklusive Bearbeitungsgebühr.
Staatsangehörige einiger Länder erhalten die Visa kostenlos. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Österreich
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in der Österreich:
Einreisevisum:
33 &Euro;.
Einreisevisum
(für Studenten, die einen Sprachkurs belegen möchten): 30 &Euro;.
Staatsangehörige einiger Länder erhalten die Visa kostenlos. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Schweiz
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Schweizer kein Visum.
Einreisevisum:
60 CHF.
Transitvisum:
40 CHF.
Staatsangehörige einiger Länder erhalten die Visa kostenlos. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von maximal 3 Monaten:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ungarn für max. 30 Tage) und Schweiz;
(b) Inhaber eines gültigen Schengenvisums oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland;
(c) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Mexico, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA,Vatikanstadt und Venezuela;
(d) britische Überseegebiete.
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