| Anmerkung | Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen. |
| Antragstellung | Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). |
| Aufenthaltsgenehmigung | Anträge an das Außenministerium. |
| Ausreichende Geldmittel | Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. |
| Bearbeitungszeit | Deutschland und Schweiz: 7 Tage, Expreßausstellung innerhalb von 2 Werktagen. Österreich: 4 Tage, Expreßausstellung am selben Tag. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Für Kinder müssen eigene Visaanträge ausgefüllt werden, Kinder unter 14 Jahren erhalten das Visum gebührenfrei. Hinweis: Kinder unter 16 Jahren müssen sich nicht innerhalb von 3 Werktagen nach der Einreise polizeilich registrieren lassen. |
| Gültigkeitsdauer | In der Regel 1 Monat, bei mehrmaligen Einreisevisa maximal 3 Monate. |
| Meldepflicht | In der Regel 1 Monat, bei mehrmaligen Einreisevisa maximal 3 Monate. |
| Reisepaß/Visum | Strada Maria Cibotari 35, MD-2012 Chisinau Tel: (022) 20 06 00/01/02. Fax: (022) 23 46 80. E-Mail: de-botschaft@riscom.md oder ambasada-germana@riscom.md Internet: www.de-botschaft.org.md oder www.ambasada-germana.org.md Die diplomatische Vertretung Österreichs erfolgt durch die Botschaft in Bukarest (s. Rumänien), die Schweizerische Interessenvertretung durch die Botschaft in Kiew (s. Ukraine). |
| Reisepass | Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen. |
| Transit | Transitreisende, die innerhalb von 4 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. |
| Unterlagen | (a) Gültiger Reisepaß. (b) 1 Paßfoto. (c) Antragsformular. (d) Einladung (für Staatsangehörige von EU-Ländern nicht erforderlich). (e) Geschäftsvisum: Schreiben des Arbeitgebers und des moldawischen Geschäftspartners. (f) Gebühr bzw. Nachweis über überwiesene Gebühr. (g) Frankierter und adressierter Rückumschlag. |
| Visaarten | Geschäfts-, Touristen- und Transitvisum. |
| Visagebühren | Deutschland Einmaliges Visum: 46 &Euro; (bis 30 Tage Aufenthalt). Zweimaliges Visum: 56 &Euro; (bis 30 Tage Aufenthalt. Mehrmaliges Visum: 76 &Euro; (bis 30 Tage Aufenthalt), 120 &Euro; (bis 60 Tage Aufenthalt), 140 &Euro; (bis 90 Tage Aufenthalt), 180 &Euro; (bis 6 Monate Aufenthalt), 230 &Euro; (bis 12 Monate Aufenthalt). Einmaliges Transitvisum: 25 &Euro;. Doppeltransitvisum: 45 &Euro;. Ein Expreßvisum (Bearbeitungszeit bis zu 2 Werktagen) kostet zusätzlich 50% der jeweils gültigen Visagebühr. Schweiz Einfaches Visum (für touristische Aufenthalte, Studien etc. ): 75 CHF (bis 1 Monat Aufenthalt), 120 CHF (bis 2 Monate Aufenthalt), 165 CHF (bis 3 Monate Aufenthalt). Geschäftsvisum: 75 CHF (einmalige Einreise, bis 1 Monat Aufenthalt), 90 CHF (zweimalige Einreise, bis 1 Monat Aufenthalt), 120 CHF (mehrfache Einreise, bis 1 Monat Aufenthalt), 165 CHF (einmalige Einreise, bis 2 Monat Aufenthalt). Einmaliges Transitvisum: 45 CHF. Doppeltransitvisum: 75 CHF. Ein Expreßvisum (Bearbeitungszeit 1 Werktag + Postweg) kostet zusätzlich 60 CHF. |
| Visum | Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen Staatsbürger folgender Länder: (a) [1] Polen; (b) GUS (außer: Turkmenistan) und Rumänien. |