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Anmerkung
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den niederländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Antragstellung
Persönlich beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Nähere Auskünfte erteilt das niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsamt:
Immigratie- en Naturalisatiedienst
Stafafdeling In- en Externe Betrekkingen
Postbus 30125, 2500 GC Den Haag
Tel: (070) 370 31 24/31 44. Fax: (070) 370 31 34.
Bearbeitungszeit
in der Regel 2-14 Tage, in Ausnahmefällen bis zu 3 Monate.
Einreise mit Haustieren
Für
Papageien und Sittiche aus allen Ländern
wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier muß in einem Gesundheitszeugnis eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Gesundheitszeugnis darf maximal 14 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein.
Anmerkung:
Hunde und Katzen aus Zentral- und Südamerika dürfen nicht in die Niederlande verbracht werden, davon ausgenommen ist Suriname.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder Eintragung im elterlichen Paß von Kindern, die 13 Jahre oder jünger sind, oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Paß von Kindern, die 13 Jahre oder jünger sind, oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Paß von Kindern, die 13 Jahre oder jünger sind, oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung der Niederlande akzeptiert keine somalischen Reisepässe und somalische Reisedokumente.
Gültigkeitsdauer
Je nach Visaart und Nationalität unterschiedlich. Transitvisa sind bis zu 5 Tagen gültig.
Reisepaß/Visum
Die Regierung der Niederlande akzeptiert keine somalischen Reisepässe und somalische Reisedokumente.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und EU-Reisepässe müssen während des Aufenthalts gültig sein.
[1]
Staatsangehörige folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis oder der Europäischen Identitätskarte einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Gibraltar, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 72 Stunden mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Gambia, Ghana, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) Gültiger Reisepaß. (c) Gebühr. (d) 1 Paßfoto. (e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung. (f) Ggf. Rückflugticket. (g) Nachweis einer Unterkunft (Buchungsbestätigung). (h) Nachweis ausreichender Geldmittel. (i) Ggf. Schreiben einer Firma oder Handelskammer. (j) Nachweise, die den Zweck der Reise bestätigen (z.B. eine schriftliche Einladung von Freunden oder Verwandten).
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigefügt werden.
Verlängerung des Aufenthalts
in der Regel 2-14 Tage, in Ausnahmefällen bis zu 3 Monate.
Visaarten
Transit- und Einreisevisum (Urlaubs- oder Geschäftsreisen).
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten, sofern sie im Rahmen einer Geschäftsreise oder als Touristen einreisen:
(a) unter
Reisepaß
aufgeführte Länder;
(b) Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen, die noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
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