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Anmerkung
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den norwegischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Nicht visumpflichtige Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten mit Reisepaß einreisen und vor Ablauf der drei Monate eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen oder besser noch bei der zuständigen norwegischen Vertretung vor der geplanten Einreise. Personen, die nicht dem EU- und Schengengebiet angehören, müssen sich an die zuständige Ausländerbehörde in Oslo wenden.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich. Auskünfte von der konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern, der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass), aus dem hervorgeht, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen entweder mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Zusätzlich muß eine Blutprobe mit einer Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgelegt werden. Außerdem muß eine Bandwurmbehandlung mit Praziquantel innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr durchgeführt und innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr wiederholt und im Pass vom Tierarzt eingetragen werden.
Für Tiere, die aus Ländern mit urbaner Tollwut kommen, ist eine Quarantäne von 4 Monaten Pflicht. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage vor ihrer Ankunft beim Amtstierarzt (Norwegisches Amt für Tiergesundheit (Postfach 228, N-1851 Mysen, Tel: (+47) 69 89 36 10, Fax: (+47) 69 89 24 80) angemeldet werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus Schweden
bestehen keine Einschränkungen.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Eine Quarantäne von 4 Monaten ist Pflicht. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage vor ihrer Ankunft beim Amtstierarzt (Norwegisches Amt für Tiergesundheit (Postfach 228, N-1851 Mysen, Tel: (+47) 69 89 36 10, Fax: (+47) 69 89 24 80) gemeldet werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (ab 10 Jahren mit Lichtbild) oder die Eintragung in den elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Personalausweis bei Einreise als Tourist oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Personalausweis bei der Einreise als Tourist oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Personalausweis bei der Einreise als Tourist oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen
Reisepässe, die von palästinensischen und somalischen Behörden ausgestellt wurden, werden von Norwegen nicht anerkannt.
Reisepaß/Visum
Reisepässe, die von palästinensischen und somalischen Behörden ausgestellt wurden, werden von Norwegen nicht anerkannt.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß während des Aufenthalts gültig sein bzw. bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
[1]
Staatsangehörige folgender Länder können als Touristen mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Großbritannien, Irland (Republik), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Schweiz;
(b) Liechtenstein.
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepaß bzw. Fotokopien des Reisepasses. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Paßfotos. (d) Bestätigung des Reisebüros. (e) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (muß mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein). (f) Je nach Zweck der Reise Bestätigung des Gastgebers bzw. Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten zwei frankierte und adressierte Rückumschläge und der Zahlungsbeleg beigelegt werden.
Visaarten
Touristen-/Einreisevisum.
Visagebühren
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) unter
Reisepaß
aufgeführte Länder sowie Estland, Großbritannien, Irland (Republik), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
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