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Anmerkung
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, 2 Tage bis 4 Wochen.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier im Alter von über 12 Wochen muß in einem Gesundheitszeugnis eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate - bei Wiederholungsimpfungen längstens 12 Monate nach vorausgegangener Tollwutschutzimpfung - vor der Einreise durchgeführt wurde.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Personalausweis oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Österreich verweigert folgenden Personen die Einreise:
(a) Inhabern von somalischen Reisepässen, die nach dem 1. Januar 1991 ausgestellt oder erneuert wurden;
(b) Inhabern von Reisepässen der British Dependent Territories, die in Hongkong ausgestellt wurden; (c) Inhabern von Reisepässen, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.
Gültigkeitsdauer
Je nach Visaart und Nationalität verschieden. Visa werden nicht verlängert, können aber jederzeit neu beantragt werden. Ein Visum wird für maximal 6 Monate ausgestellt. Transitvisa sind maximal 5 Tage gültig.
Reisepaß/Visum
Die Regierung von Österreich verweigert folgenden Personen die Einreise:
(a) Inhabern von somalischen Reisepässen, die nach dem 1. Januar 1991 ausgestellt oder erneuert wurden;
(b) Inhabern von Reisepässen der British Dependent Territories, die in Hongkong ausgestellt wurden; (c) Inhabern von Reisepässen, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.
Reisepass
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:
(a) Bundesrepublik Deutschland, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Liechtenstein und Monaco.
Transit
Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige von Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Liberia, Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen vor ihrer Abreise ein Transitvisum beantragen. Weitere Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen.
Unterlagen
(a) 1 Antragsformular. (b) Gültiger Reisepaß und 1 Kopie aller Seiten. (c) 1 Paßfoto. (d) Gebühr (in bar oder Postanweisung). (e) Kranken- und Unfallversicherung (Mindestdecksumme: 30.000 &Euro;). (f) Ggf. polizeiliche Anmeldung und Aufenthaltsnachweis für Deutschland oder die Schweiz. (g) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (h) Hotelbuchung. (i) Flug- oder Bahnticket.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsnachweis beigelegt werden.
Anmerkung:
Staatsbürger mancher Länder müssen den Antrag in zweifacher Ausführung und zusätzlich 1 Paßfoto vorlegen.
Visaarten
Flughafentransit-, Transit- und Einreisevisum (Touristenvisum).
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
(b) Japan für einen Aufenthalt von 6 Monaten;
(c) Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Liechtenstein, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela für einen Aufenthalt von 3 Monaten;
(d) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
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