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Reisepaß/Visum
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die zuständige konsularische Vertretung (s.
Adressen
).
Ausreichende Geldmittel
Reisende müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts verfügen.
Bearbeitungszeit
14 Tage; Eilausstellung auch innerhalb von 6 Tagen möglich (s.
Visagebühren
). Postalisch: 21 Tage.
Einreise mit Haustieren
Papageien aus allen Ländern
dürfen nicht nach Polen verbracht werden. In speziellen Fällen kann eine Sondergenehmigung beim Landwirtschaftsministerium beantragt werden.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis in doppelter Ausführung benötigt. Außerdem muß eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate (für Katzen 6 Monate) vor der Einreise durchgeführt wurde.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Eigener Reisepaß oder deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder ab 16 Jahren mit Personalausweis.
Österreicher:
Eigener Reisepaß oder Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder ab 16 Jahren mit Personalausweis.
Schweizer:
Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Kinder unter 16 Jahren, die im Reisepaß ihrer Eltern eingetragen sind, benötigen keinen eigenen Visumantrag. Ansonsten gelten für die Kinder jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Gültigkeitsdauer
6 Monate ab Ausstellungsdatum.
Aufenthaltsvisum:
bis zu 90 Tagen Aufenthalt.
Transitvisum:
5 Tage Aufenthalt.
Meldepflicht
Reisende müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts verfügen.
Reisepaß/Visum
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß bei Visumpflicht bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muß der Reisepaß während des Aufenthalts gültig sein.
Staatsangehörige der folgenden Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die übrigen EU-Länder;
(b) Island, Liechtenstein und Norwegen.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger mancher Länder benötigen in jedem Fall ein Transitvisum. Nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepaß und 1 Fotokopie (muß noch mindestens 3 Monate über geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein). (b) Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. (c) 1 Paßfoto. (d) Gebühr (bar oder Überweisung). (e) Rückreiseticket (für Staatsbürger nichteuropäischer Länder). (f) Kontaktadresse in Polen. (g) Einladungsschreiben bei Beantragung eines mehrmaligen Visums. (h) Nachweis einer Hotelbuchung. (i) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel. (j) Visum des Ziellandes (bei Beantragung von Transitvisa). (k) Heiratsurkunde falls der Ehegatte EU-Bürger ist. (l) Geschäftsreisende: Schreiben der eigenen Firma und des Geschäftspartners in Polen.
Visaarten
U.a. Aufenthalts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland und Österreich:
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche und Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Aufenthaltsvisum kurzfristig (einmalige Einreise):
36 &Euro;.
Aufenthaltsvisum kurzfristig (mehrfache Einreise):
60 &Euro;.
Aufenthaltsvisum langfristig (einmalige Einreise):
72 &Euro;.
Aufenthaltsvisum langfristig (mehrfache Einreise):
96 &Euro;.
Transitvisum:
12 &Euro; (einmalige Durchreise);
24 &Euro; (zweimalige Durchreise);
36 &Euro; (mehrmalige Durchreise).
Antrag für Arbeitserlaubnis: 36 &Euro; + Visagebühr.
Eilzuschlag für Ausstellung innerhalb von 6 Tagen: 30 &Euro;.
Schweiz:
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Schweizer kein Visum.
Kurzfristiges Touristenvisum
(für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen und für eine einmalige Einreise)
:
57 CHF;
(für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen und für zweimalige Einreise)
:
75 CHF;
(für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen und für mehrmalige Einreise)
:
93 CHF;
L
angfristiges Geschäftsvisum
(für einen Aufenthalt für mehr als 90 Tage, mehrmalige Einreise)
:
205 CHF;
Dauervisum
(mehrmalige Einreise):
112 CHF;
Transitvisum:
20 CHF (einmalige Durchreise);
38 CHF (zweimalige Durchreise);
57 CHF (mehrmalige Durchreise).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Estland bis zu 30 Tage, Großbritannien für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten) und die Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Ecuador, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Rumänien mit Einladungsschreiben, San Marino, Uruguay, USA und Venezuela bis zu 90 Tagen;
(c) Bulgarien und Singapur bis zu 30 Tagen;
(d) britische Überseegebiete bis zu 14 Tagen.
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