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Reisepaß/Visum
Anmerkung
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein
Schengenvisum
beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den portugiesischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
Bearbeitungszeit
Je nach Visaart unterschiedlich. Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis oder Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, wenn der Elternteil das Kind begleitet oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, wenn der Elternteil das Kind begleitet oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, wenn der Elternteil das Kind begleitet oder Kinderausweis (Laissez Passer) bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine nach Portugal reisen, müssen eine/n Betreuer/in in Portugal vorweisen können, sonst kann ihnen die Einreise verwehrt werden.
Hinweis:
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Portugal akzeptiert keine somalische Reisepässe, die nach dem 31. Januar 1991 ausgestellt oder erneuert wurden.
Gültigkeitsdauer
Je nach Visaart und Nationalität verschieden. Transitvisa sind maximal 5 Tage gültig.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden.
Reisepaß/Visum
Die Regierung von Portugal akzeptiert keine somalische Reisepässe, die nach dem 31. Januar 1991 ausgestellt oder erneuert wurden.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muß der Reisepaß während des Aufenthalts gültig sein. Je nach Nationalität darf er (Deutschland max. 1 Jahr, Österreich und Schweiz max. 5 Jahre) abgelaufen sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die mit gültigem Personalausweis einreisen können:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Island, Liechtenstein und Norwegen.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige mancher Länder benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepaß. (b) Antragsformular. (c) 1 Paßfoto. (d) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel. (e) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben einer Kontaktperson in Portugal. (f) Ggf. Krankenversicherung. (f) Ggf. Firmenschreiben. (g) Gebühr (in bar, Scheck oder Postanweisung).
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben) beigelegt werden.
Visaarten
Kurzzeit-, Transit- und Flughafentransitvisum.
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) unter
Reisepaß
aufgeführte Länder;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
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