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sun4all Reiseführer: Rumänien


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Reisepaß/Visum


Anmerkung(a) Staatsbürger der GUS (mit Ausnahme von der Ukraine, Moldawien und der Russischen Föderation) benötigen eine Einladung der rumänischen Behörden, einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts und gültige Rück- oder Weiterreisetickets, um visafrei einreisen zu können. (b) Staatsangehörige folgender Länder benötigen generell eine notariell beglaubigte Einladung aus Rumänien: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, China (VR), Côte d’Ivoire, Djibouti, Dominikanische Republik, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Kuba, Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Nigeria, Osttimor, Pakistan, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Ruanda, Sambia, Samoa, São Tomé & Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Syrien, Tansania, Togo, Tschad, Tunesien, Uganda, Vietnam und Zentralafrikanische Republik sowie Inhaber palästinensischer Reisepässe.
AntragstellungPersönlich beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). In Ausnahmefällen werden Visa auch an den Grenzübergängen ausgestellt.
AufenthaltsgenehmigungEinzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Ausreichende GeldmittelAlle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
BearbeitungszeitPersönlich: sofort; postalisch: ca. 1 Woche. Staatsangehörige von Ländern, die eine Einladung benötigen, müssen mit einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen rechnen.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheits- und Tollwutimpfzertifikat benötigt, ausgestellt vom Amtstierarzt des Herkunftslands. Es muß bescheinigen, daß die Tollwutimpfung mindestens 1 Monat und maximal 12 Monate (für Katzen 6 Monate) vor der Einreise vorgenommen wurde.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab 10 J. mit Lichtbild oder Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
GültigkeitsdauerTouristenvisum: Im allgemeinen 3 Monate ab Ausstellungsdatum für 30 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 3 Tage (einfacher Transit), 6 Tage (doppelter Transit).
KrankenversicherungspflichtStaatsangehörige der folgenden Länder müssen über eine Krankenversicherung verfügen, die während des Aufenthalts gültig ist: Kroatien, Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik), Moldawien, Russische Föderation, Serbien & Montenegro und Ukraine.
MeldepflichtPrivatreisende müssen sich bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen bei den Polizeibehörden melden. Bei Pauschalreisenden übernimmt das Hotel die Anmeldung.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für kurzzeitige touristische Aufenthalte auch mit gültigem Personalausweis einreisen können:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder;
(b) Bulgarien.
Anmerkung: Für längere Aufenthalte (ca. ab 30 Tagen) empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
TransitTransitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Dies gilt nicht für Staatsangehörige folgender Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß (muß bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate über das Visum hinaus gültig sein). (b) Antragsformular. (c) 1 Paßfoto. (d) Gebühr (in bar oder Postanweisung). (e) Ggf. Buchungsbestätigung (Pauschalreise) oder notariell beglaubigte Einladung seitens einer physischen oder juristischen Person mit Wohnsitz in Rumänien; (f) Nachweis einer Hin- und Rückfahrkarte; (g)Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel;
bei Geschäftsreisen: Schreiben der eigenen Firma und des rumänischen Geschäftspartners.
Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter Freiumschlag und der Zahlungsbeleg über die Gebühren beigelegt werden.
VisaartenTouristen- und Transitvisum (einfach und doppelt).
VisagebührenJe nach Nationalität unterschiedlich, Anfragen an die Botschaft (s. Adressen).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von vis zu 90 Tagen (wenn nicht anders angegeben):
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Irland (Republik), Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern bis zu 30 Tagen; ) und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen;
(b) Andorra, Costa Rica, Hongkong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Monaco, Norwegen, San Marino, Uruguay, USA und Venezuela für Aufenthalte bis zu 90 Tagen;
(c) Serbien und Montenegro sowie Türkei für Aufenthalte bis zu 30 Tagen, wenn eine Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land, die Schweiz, Japan, Kanada oder die USA vorliegt;
(d) Bulgarien, Kroatien und Singapur für Aufenthalte bis zu 30 Tagen




 
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