| Anmerkung | Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nicht möglich ( z.B. abgelaufenes Touristenvisum oder Paßverlust). Dies bedeutet bei Paß- und Visaverlust während der Reise, daß nicht nur ein Paßersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Paß- und Visadiensten beantragt werden muß. |
| Antragstellung | Botschaft bzw. Konsulate (s. Adressen). Persönliche oder postalische Antragstellung möglich. |
| Aufenthaltsverlängerung | Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich. |
| Bearbeitungszeit | 1-14 Tage. Postalische Antragstellung mindestens 3 Wochen. Die Antragstellung kann nicht früher als 3 Monate vor Abreise und spätestens 2 Tage vor Einreise erfolgen (bei Touristengruppen spätestens 20 Tage vor Einreise). Nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen). |
| Besuch von Verwandten oder Freunden | Für Verwandten- oder Freundesbesuche muß man eine Einladung vorweisen können. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften (s. Adressen). |
| Einreise mit Haustieren | Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das einen amtlichen Stempel des Herkunftslands trägt und das max. 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Anmerkung: Die Verbringung von Tauben in die Russische Föderation ist verboten. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Deutscher Kinderausweis für Kinder unter 16 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß (ab 4 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepaß (ab 4 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepaß. Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepaß (ab 4 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
| Gültigkeitsdauer | Touristenvisum: Maximal 1 Monat. Touristenvisa werden 24 Std. nach Ausstellungsdatum gültig. Besucher-/Geschäftsvisum: Maximal 3 Monate. Transitvisum: Maximal 72 Stunden. |
| Registrierungspflicht | Alle Reisenden, die sich länger als 3 Tage in der Russischen Föderation aufhalten, müssen ihre Visa durch ihr Hotel oder ihren Bürgen (Gastfamilie bzw. Geschäftspartner) bei der örtlichen Polizei registrieren lassen. Privatreisende müssen sich nach ihrer Einreise bei der örtlichen Polizei melden. Registrierungen können auch durch den russischen Partner des dt., öster. oder schweizer Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat. |
| Reisegruppen | Mitglieder von Reisegruppen (Standard-Pauschalreisen, Busreisen und Kreuzfahrten) sowie Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen sollten ihre Unterlagen dem Reiseveranstalter geben, der die Anträge an das nächste Reisebüro weiterleitet. |
| Reisepaß/Visum | Per. Ogorodnoi Slobody (Stopani) 2/5, RU-101000 Moskau Tel: (095) 258 38 30. Fax: (095) 200 17 28. E-Mail: vertretung@mos.rep.admin.ch Internet: www.eda.admin.ch/moscow Generalkonsulat in St. Petersburg. |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. |
| Transit | Transitvisa sind allgemein erforderlich; ausgenommen sind Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind. Ist für die Weiterreise ein Flughafenwechsel nötig, wird ein Transitvisum erforderlich. |
| Unterlagen | Touristenvisum: (a) Antragsformular. (b) 1 Paßfoto neueren Datums mit Namen des Antragstellers auf der Rückseite; 1 Foto sowie entsprechender Vermerk auf dem Visumsantrag eines Elternteils für Kinder, die im Paß der Eltern eingetragen sind. (c) Gültiger Reisepaß bzw. Kinderausweis (Original) mit mindesten 1 leeren Seite, der 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig ist. (d) Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters. (e) Reisebestätigung des deutschen Reisebüros/-veranstalters oder des Hotels bzw. Nachweis einer Privatunterkunft. (f) Krankenversicherungsnachweis. (g) Rückflugticket (Fotokopie). (h) Visagebühr (abgestempeltes Original des Zahlungsbelegs bei Überweisung; bei persönlicher Visabeantragung Bezahlung mit EC-Karte oder Visa-Kreditkarte. Eine Bankgebühr wird erhoben). (i) ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (j) Voucher des dt., öster. oder schweizer Reisebüros oder des russ. Reiseveranstalters. Gruppenreisen: Gruppenliste mit genauen Angaben zu allen Teilnehmern, Reisedaten, Reiseroute und Reiseart mit Grenzübergangsstellen, die vom russischen Partnerreiseveranstalter schriftlich bestätigt werden muß. Geschäftsvisum: (a)-(j). (k) Firmenschreiben mit Angaben über Reisezweck, Reiseroute, Aufenthaltsdauer, genaue Ein- und Ausreisedaten sowie Adresse der heimischen Firma mit Unterschrift des Geschäftspartners. Für Geschäfts- und Dauervisa muß vom russischen Geschäftspartner eine Einladung beim Außenministerium in Moskau beantragt werden. Nach Erhalt der Bestätigung aus Moskau kann das Visum abgeholt werden. Transitvisum: Vom Reiseticket abhängig, bestätigte Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Einreisedokumente für das Zielland müssen vorgelegt werden. Transitreisende dürfen nur mit einem Transitvisum den Flughafen verlassen. Einreisevisum für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten: (a)-(j). (l) Einladung durch das Innen- bzw. Außenministerium. (m) Negativer HIV-Test.
Der postalischen Antragstellung sollten ein mit 3,49 &Euro; adressierter Freiumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden. |
| Visaarten | Touristen-, Geschäfts-, Privat-, Mehrfach-, Dauer- und Transitvisum. |
| Visagebühren | Deutsche: Die Gebühren sind unterschiedlich und vom Wechselkurs abhängig, je nach Bearbeitungszeit. einmaliges Touristenvisum: 45 &Euro; (7-14 Tage Bearbeitungszeit); zweimaliges Touristenvisum: 75 &Euro; (7-14 Tage Bearbeitungszeit); einmaliges Geschäfts-/Privat-/Transitvisum: 65 &Euro; (7-14 Tage Bearbeitungszeit); zweimaliges Geschäfts-/Transitvisum: 110 &Euro; (7-14 Tage Bearbeitungszeit); Einreisevisum: 70 &Euro; (7-14 Tage Bearbeitungszeit). Bei postalischer Antragstellung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5 &Euro; pro Touristenvisum und ca. 10 &Euro; für andere Visaarten berechnet.
Österreicher: Die Visagebühren sind für alle Arten von Visa gleich, sie staffeln sich nach der Bearbeitungszeit und nach der Häufigkeit der Einreise. Touristenvisum: Einmalige Einreise: 110 &Euro; (bis 48 Std. Bearbeitungsdauer), 70 &Euro; (2-6 Arbeitstage Bearbeitungsdauer), 62 &Euro; (7-14 Arbeitstage Bearbeitungsdauer). Zweimalige Einreise: 220 &Euro; (bis 48 Std. Bearbeitungsdauer), 140 &Euro; (15 Arbeitstage Bearbeitungsdauer), 124 &Euro; (7-14 Arbeitstage Bearbeitungsdauer). Ein Transitvisum kann nur einmalig genutzt werden.
Schweizer: Die Visagebühren sind für alle Arten von Visa gleich, sie staffeln sich nach der Bearbeitungszeit und nach der Häufigkeit der Einreise. Normaltarif (mindestens 14 Tage): 105 CHF (einmalige Einreise), 200 CHF (zweimalige Einreise), 550 CHF (mehrmalige Einreise). Expreßtarif (weniger als 14 Tage): 140 CHF (einmalige Einreise), 210 CHF (zweimalige Einreise), 560 CHF (mehrmalige Einreise). Expreßtarif (2 Arbeitstage oder am nächsten Arbeitstag): 210 CHF (einmalige Einreise), 230 CHF (zweimalige Einreise), 570 CHF (mehrmalige Einreise). Expreßtarif (am gleichen Tag): 240 CHF (einmalige Einreise), 250 CHF (zweimalige Einreise), 600 CHF (mehrmalige Einreise). Bei Zustellung des Visums per Post wird eine Zuschlagszahlung in Höhe von 15 CHF erhoben.
Anmerkung: Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzlich zu den Visagebühren Konsulargebühren entrichten. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen). |
| Visum | Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder: (a) GUS (ausgenommen Staatsbürger von Georgien und Turkmenistan, die ein Visum benötigen), sofern sie direkt von dort einreisen; (b) Kuba für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen; (c) Mongolei (nur mit Einladungsschreiben); (d) nur als Geschäftsreisende: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik) und Serbien & Montenegro. |
| kostenlose Migrationskarte | Seit 10. Februar 2003 erhalten Ausländer bei der Einreise in die Russische Föderation eine kostenlose Migrationskarte, auf der persönliche Daten, Art, Dauer und Zweck des Aufenthaltes sowie die Unterkunft vermerkt werden müssen. Die ausgefüllte Karte muß bei der polizeilichen Meldung nach 3 Tagen vorgezeigt, während des Aufenthaltes aufbewahrt und bei der Ausreise den Grenzschutzbehörden ausgehändigt werden. |