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sun4all Reiseführer: Serbien und Montenegro


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Reisepaß/Visum


AntragstellungGeneralkonsulate bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an die konsularischen Vertretungen.
Ausreichende GeldmittelAusländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
BearbeitungszeitNur persönliche Antragstellung, sofortige Bearbeitung.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, daß das Tier gesund ist.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (für den Kosovo mit Lichtbild) oder Eintragung in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder, die im elterlichen Reisepaß eingetragen sind, müssen auch im Visum des Elternteils eingetragen sein.
EinreisebeschränkungenStaatsbürgern von Malaysia und Taiwan (China) sowie Inhabern von Pässen, die vom ehemaligen Jugoslawien ausgestellt wurden und die Seriennummern der abgetrennten Staaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Slowenien tragen, wird die Ein- und Durchreise in Serbien und Montenegro verweigert.
MeldepflichtAllgemein erforderlich, ausgenommen Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die übrigen EU-Länder (Griechenland für unbegrenzte Aufenthalte, Ungarn für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen) und die Schweiz;
b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Chile, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Kuba, Liechtenstein, Mexiko (bis zu 6 Monate Aufenthalt), Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Seychellen, Singapur, Tunesien, USA und Vatikanstadt;
(b) Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) bis zu 60 Tage Aufenthalt;
(c) Bosnien-Herzegowina, Bulgarien und Rumänien für bis zu 30 Tage Aufenthalt;
(d) Albanien, Russische Föderation und Ukraine für ausschließlich touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen Aufenthalt.
Anmerkung: (a) Bei Aufenthalten in der Republik Serbien, die länger als 3 Monate dauern oder wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist weiterhin ein Einreisevisum erforderlich. (b) Die Einreise in die Republik Montenegro ist unabhängig von Aufenthaltszweck oder -dauer visumsfrei möglich. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muß im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Erfolgt nach einer (visumsfreien) Einreise über Montenegro die Weiterreise bzw. Ausreise über Serbien, sollte der Gesamtaufenthalt in beiden Teilrepubliken nicht länger als 3 Monate dauern, da ansonsten aus serbischer Sicht ein visumspflichtiger Aufenthalt vorliegt. (c) Die Einreise in das Kosovo ist sowohl auf dem Landweg wie auch auf dem Luftweg visumsfrei. Da an der administrativen Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus dem Kosovo über Serbien hingegen nur möglich, wenn vorher auch die Einreise über Serbien oder Montenegro erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt.
Reisepaß/VisumStaatsbürgern von Malaysia und Taiwan (China) sowie Inhabern von Pässen, die vom ehemaligen Jugoslawien ausgestellt wurden und die Seriennummern der abgetrennten Staaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Slowenien tragen, wird die Ein- und Durchreise in Serbien und Montenegro verweigert.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß noch mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem Personalausweis in die Teilrepublik Montenegro einreisen können:
[1] (a) Slowenien;
(b) Bosnien-Herzegowina und Kroatien.
UnterlagenTouristenreisen: (a) 2 Antragsformulare. (b) Gültiger Reisepaß. (c) Zwei Paßfotos. (d) Buchungsbestätigung der Hin- und Rückreise. (e) Gebühr. Privatreisen/Geschäftsreisen: (f) Vom jeweiligen Gemeindeamt beglaubigte Einladung der jeweiligen Kontaktperson (Geschäftspartner) in Serbien und Montenegro.
VisaartenGeschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.
VisagebührenDie Gebühren sind je nach Nationalität verschieden gestaffelt, Angehörige mancher Länder sind von den Visagebühren befreit und zahlen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die übrigen EU-Länder (Griechenland für unbegrenzte Aufenthalte, Ungarn für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen) und die Schweiz;
b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Chile, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Kuba, Liechtenstein, Mexiko (bis zu 6 Monate Aufenthalt), Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Seychellen, Singapur, Tunesien, USA und Vatikanstadt;
(b) Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) bis zu 60 Tage Aufenthalt;
(c) Bosnien-Herzegowina, Bulgarien und Rumänien für bis zu 30 Tage Aufenthalt;
(d) Albanien, Russische Föderation und Ukraine für ausschließlich touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen Aufenthalt.
Anmerkung: (a) Bei Aufenthalten in der Republik Serbien, die länger als 3 Monate dauern oder wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist weiterhin ein Einreisevisum erforderlich. (b) Die Einreise in die Republik Montenegro ist unabhängig von Aufenthaltszweck oder -dauer visumsfrei möglich. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muß im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Erfolgt nach einer (visumsfreien) Einreise über Montenegro die Weiterreise bzw. Ausreise über Serbien, sollte der Gesamtaufenthalt in beiden Teilrepubliken nicht länger als 3 Monate dauern, da ansonsten aus serbischer Sicht ein visumspflichtiger Aufenthalt vorliegt. (c) Die Einreise in das Kosovo ist sowohl auf dem Landweg wie auch auf dem Luftweg visumsfrei. Da an der administrativen Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus dem Kosovo über Serbien hingegen nur möglich, wenn vorher auch die Einreise über Serbien oder Montenegro erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt.




 
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