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Reisepaß/Visum
Antragstellung
Generalkonsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Botschaft.
Ausreichende Geldmittel
1-2 Tage.
Bearbeitungszeit
1-2 Tage.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt und es muß eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 3 Tage und längstens 3 Wochen vor der Einreise zertifiziert wurde. Es muß bestätigt werden, daß das Tier aus Gegenden kommt, die frei von ansteckenden Krankheiten sind und, daß am Herkunftsort im Umkreis von 30 km innerhalb der letzten 3 Wochen kein Tollwutfall aufgetreten ist.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepaß der Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum.
Gültigkeitsdauer
Transitvisum:
48 Std.
Besuchsvisum:
i. allg. 6 Monate ab Ausstellung für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen.
Krankenversicherungspflicht
Ausländer sind verpflichtet, bei der Grenzkontrolle auf Aufforderung die abgeschlossene Krankenversicherung für die Slowakische Republik nachzuweisen. Es besteht keine Möglichkeit, die Krankenversicherung an der Grenze abzuschließen.
Meldepflicht
1-2 Tage.
Reisepaß/Visum
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht muß der Reisepaß während des Aufenthalts gültig sein. Falls ein Visum erforderlich ist, muß der Reisepaß mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des Visums (in der Regel 6 Monate) gültig sein.
Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Liechtenstein.
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) 1 Paßfoto. (c) Reisepaß (muß mind. 3 Monate über die Visageltungsdauer gültig sein und eine freie Seite enthalten). (d) Ausstellungsgebühr in bar oder per Postanweisung.
Visaarten
Transitvisum, Einfach- und Mehrfachvisum.
Visagebühren
Die Visumgebühren sind wechselkursabhängig und abhängig von der Nationalität des Antragstellers (gestaffelte Preise). Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
(a)
[1]
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Tschechische Republik für unbegrenzte Aufenthalte, Großbritannien für 180 Tage, Italien und Zypern für 30 Tage) und Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Chile, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexico, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Singapur, Uruguay, USA und Venezuela für max. 90 Tage;
(c) Bolivien, Bulgarien, Rumänien, San Marino und Vatikanstadt für max. 30 Tage.
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