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sun4all Reiseführer: Slowenien


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Reisepaß/Visum


AntragstellungKonsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Der Antrag muß persönlich gestellt werden. Mehrfachvisa werden nur unter bestimmten Voraussetzungen auf schriftliches Gesuch hin (meist für Geschäftsreisen) ausgestellt.
Ausreichende GeldmittelAusländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen, mindestens über 15.000 SLT pro Erwachsenen und Tag und über mindestens 7.500 SLT pro Minderjährigen und Tag.
BearbeitungszeitIn der Regel sofort.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern und für Vögel und Kleintiere aus allen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis in Kombination mit dem Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Im elterlichen Reisepaß eingetragene Kinder benötigen kein separates Visum.
GültigkeitsdauerEinfach- und Mehrfachvisum: 1 bis 3 Monate. Transitvisum: max. 7 Tage.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß während des Aufenthalts gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige der [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, der übrigen EU-Länder und der Schweiz, Gibraltar, Kroatien und Liechtenstein, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß. (b) Antragsformular. (c) Paßfoto. (d) Gebühr. (e) Beglaubigtes Einladungsschreiben einer Person aus Slowenien, die die Kostenabdeckung für die Unterbringung und den Aufenthalt garantiert. (f) Dokumente, die den Zweck der Reise belegen (z.B. Hotelbuchungsnachweis, Rückreiseticket etc.). (g) Personen, die in Deutschland ein Visum beantragen, müssen einen mindestens 3 monatigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Eventuell muß bei der Beantragung ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel erbracht werden.
VisaartenEinreise- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich

Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche und Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich haben.
Einfaches und mehrfaches Einreisevisum:
35 &Euro; (Aufenthalt bis zu 30 Tagen);
35 &Euro; (Aufenthalt bis zu 90 Tagen).
Transitvisum: 35 &Euro; (einmalige Durchreise, gültig für einen Monat).

Schweiz
Einfaches und mehrfaches Einreisevisum:
55 CHF (Aufenthalt bis zu 30 Tagen);
55 CHF (Aufenthalt bis zu 90 Tagen, einmalige Einreise)
55 CHF (Aufenthalt bis zu 60 Tagen, zweimalige Einreise)
55 CHF (Aufenthalt ab 90 Tagen, mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 55 CHF (einmalige und mehrmalige Durchreise).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Gibraltar, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen.
(c) Malaysia für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
(d) Singapur für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen.
(e) Staatsbürger von Bosnien-Herzegowina, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), der Russischen Föderation, Serbien und Montenegro und der Türkei benötigen für den Transit oder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum, sofern sie entweder im Besitz einer bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültigen Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung für ein EU- oder EFTA-Land sind, oder ein noch mindestens 1 Monat über den Aufenthalt hinaus gültiges Schengenvisum besitzen.
(f) Inhaber einer EU-Aufenthaltsgenehmigung aus allen Ländern, außer den in (e) aufgezählten.




 
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