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Anmerkung
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den spanischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Bearbeitungszeit
Zwischen 2 Tagen und 6 Wochen, abhängig von der Nationalität. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Jedes Tier im Alter von unter 12 Wochen benötigt ein Gesundheitszeugnis. Für jedes Tier im Alter von über 12 Wochen muß in einem Gesundheitszeugnis, das max. 10 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf, eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde.
Anmerkung:
Papageien und Sittiche aus Kambodscha, China (VR), Indonesien, Japan, Süd-Korea, Laos, Pakistan, Thailand und Vietnam dürfen nicht nach Spanien verbracht werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und in Begleitung des Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und in Begleitung des Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und in Begleitung des Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Vollmacht der Eltern (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen.
Hinweis:
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Z.B. verlangt
Ryanair
auf allen Flügen für alle Passagiere Lichtbildausweise, d.h. auch für Kinder unter 16 Jahren.
Gültigkeitsdauer
6 Monate ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt.
Transitvisum:
5 Tage Aufenthalt pro Einreise.
Reisepaß/Visum
Edificio Goya, Calle Núñez de Balboa 35, Piso 7, E-28001 Madrid
Postanschrift: Apartado 1317, E-28080 Madrid
Tel: (91) 436 39 60. Fax: (91) 436 39 80.
E-Mail:
vertretung@mad.rep.admin.ch
Internet:
www.eda.admin.ch/madrid
Generalkonsulat
in Barcelona.
Konsulate
in Algeciras, Las Palmas de Gran Canaria, Málaga und Palma de Mallorca.
Konsularagenturen
in San Sebastian und Valencia.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muß der Reisepaß während des Aufenthalts gültig sein.
[1]
Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco und San Marino Norwegen.
Transit
Reisende, die weiterreisen ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige folgender Staaten benötigen jedoch ein Transitvisum, wenn sie nicht über eine Aufenthaltsgenehmigung von einem Schengenland verfügen: Afghanistan, Äthiopien, Angola, Bangladesch, Cote d'Ivoire, Eritrea, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Kuba, Liberia, Mali, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan und Togo.
Unterlagen
(a) 2 ausgefüllte Antragsformulare. (b) 2 Paßfotos. (c) Gültiger Reisepaß. (d) Bestätigung über gebuchte Rück- oder Weiterreise. (e) Unterkunftsbestätigung. (f) Angabe von Reisezweck. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (h) Gebühr. (i)
Geschäftsvisum:
schriftliche Einladung einer Firma oder Handelskammer in Spanien.
Bei postalischer Antragstellung muß ein adressierter und frankierter Rückumschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
Anmerkung:
Die für einen Visaantrag einzureichenden Unterlagen variieren je nach Nationalität und Länge bzw. Grund des Aufenthaltes. Weitere Informationen erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Visaarten
Es gibt verschiedene Einreisevisa, je nach Dauer und Zweck der Einreise.
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Anguilla, Argentinien, Australien, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei, Bulgarien, Cayman-Inseln, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, St. Helena, Turks- und Caicos-Inseln, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
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