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Reisepaß/Visum
Antragstellung
Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
) bzw. am Grenzübergang.
Aufenthaltsgenehmigung
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (1060 Kc (ca. 35 &Euro;) pro Tag und pro Person verfügen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (1060 Kc (ca. 35 &Euro;) pro Tag und pro Person verfügen.
Bearbeitungszeit
Persönlich: 7 Tage; postalisch: 5-14 Tage. Antragstellung mindestens 2 Wochen vor Abreise ratsam. Die gesetzlich festgelegte Bearbeitungszeit beträgt 1 Monat.
Einreise mit Haustieren
Für Tiere aus allen Ländern
wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierärztlichen Verwaltung benötigt, wenn das Tier länger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier im Alter von über 12 Wochen muß in einem internationalen Gesundheitszeugnis, das max. 3 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde, eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung im Reisepaß eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (kein Lichtbild nötig) oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eintragung im Reisepaß eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (kein Lichtbild nötig) oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eintragung im Reisepaß eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (kein Lichtbild nötig) oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Ist das Kind im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils eingetragen, benötigt es kein separates Visum.
Achtung:
Alleinreisende Minderjährige müssen über eigene reguläre Reisedokumente verfügen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist problemlos möglich. Sind Kleinkinder in Begleitung Fremder, ist die beglaubigte Vollmacht der Sorgeberechtigten, möglichst in tschechischer Sprache, zur Vermeidung von Komplikationen empfehlenswert.
Gültigkeitsdauer
Je nach Nationalität und Visaart verschieden. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen.
Meldepflicht
Aufenthalte, die über 30 Tage hinausgehen, müssen polizeilich angemeldet werden. Nähere Angaben von der Botschaft (s.
Adressen
). Visumpflichtige müssen sich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft polizeilich anmelden.
Reisepaß/Visum
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer bzw. über das Visum hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können. Alle Reisedokumente, die an der Grenze vorgelegt werden, müssen mit einem Lichtbild versehen sein:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, übrige EU-Länder und Schweiz,
(b) Island, Liechtenstein und Norwegen.
Transit
Transitreisende, die weiterfliegen ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger von Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Libanon, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka und Syrien benötigen immer ein Transitvisum.
Unterlagen
(a) Antragsformular (2 für Doppeltransitvisum). (b) 2 identische Paßfotos neueren Datums. (c) Reisepaß, der noch mindestens 90 Tage über das Rückreisedatum gültig sein und eine freie Seite haben muß. (d) Gebühr (in bar, als Überweisung oder Postanweisung). (e) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel bei Einreise. (f) Gültige Krankenversicherung bei Einreise. (g) Nachweis über die Unterbringung während des gesamten Aufenthalts bei Einreise. (h) Dokumente, die die finanzielle Sicherheit bestätigen, z.B. Kreditkarten, Kontoauszüge. (i) Dokumente, die den Aufenthaltszweck belegen. (j) Ggf. Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Bei postalischer Antragstellung muß ein adressierter und frankierter Rückumschlag (Einschreiben) beigelegt werden.
Visaarten
Touristenvisum, Transitvisum (einfach und doppelt), Flughafenvisum, Arbeitsvisum. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepaß der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum. Kinder, die einen eigenen Reisepaß besitzen, müssen ein separates Visum beantragen.
Visagebühren
Je nach Nationalität und Visaart unterschiedlich, genaue Angaben von der Botschaft (s.
Adressen
). Visa sind kostenlos für Staatsangehörige von Afghanistan, Albanien, Ecuador, Japan, Pakistan, Seychellen, Südafrika und Zypern sowie für Kinder unter 15 Jahren. Bei postalischer Ausstellung durch die Botschaften/Konsulate werden Visagebühren grundsätzlich per Nachnahme erhoben.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Großbritannien bis zu 6 Monaten, Zypern bis zu 30 Tagen);
(c) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, San Marino, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela für Aufenthalte bis zu 90 Tagen;
(d) Rumänien und Singapur für Aufenthalte bis zu 30 Tagen.
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