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Reisepaß/Visum
(a)
[3]
Australien, Belgien, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Malta, Niederlande, Österreich (15 &Euro; bei der Einreise, 30 &Euro; bei der Botschaft), Portugal, Spanien und USA für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
(b) Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Estland, Georgien, Jordanien, Lettland, Litauen, Moldawien, Norwegen, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien und Montenegro, Slowakische Republik, Ukraine, Ungarn, Tadschikistan, und Zypern für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat;
(c) Albanien und Guatemala für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen.
Anmerkung
Die Mitnahme des Reisepasses wird empfohlen, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.
Antragsstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, daß das Tier gesund ist.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Diese Kinder benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muß.
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich.
Transitvisum:
bis zu 1 Woche.
Reisepaß/Visum
Atatürk Bulvari 247, PK 25, TR-06692 Kavaklidere-Ankara
Tel: (0312) 467 55 55. Fax: (0312) 467 11 99.
E-Mail:
vertretung@ank.rep.admin.ch
Internet:
www.eda.admin.ch/ankara
Generalkonsulat
in Istanbul.
Konsulate
in Antalya, Gaziantep und Izmir.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für touristische Aufenthalte mit gültigem Personalausweis einreisen können:
[1]
(a) Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Malta und Spanien;
(b) Schweiz.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24. Std. mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepaß. (b) 1 Paßfoto. (c) Antragsformular. (d) Gebühr. (e) Frankierter, adressierter Rückumschlag. (f) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.
Visaarten
Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum. Visa für Staatsbürger der nachstehenden Länder werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepaß eingetragen: Korea (Nord), Taiwan (China) und Zypern (griechischer Teil).
Visagebühren
Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a)
[2]
Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Schweden und Schweiz;
(b) Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Ecuador, Honduras, Hongkong (China), Iran, Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Marokko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, San Marino, Singapur, Trinidad & Tobago, Tunesien, Türkische Republik Nordzypern, Uruguay und Vatikanstadt;
(c) Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten;
(d) Bolivien, Costa Rica, El Salvador, Kasachstan, Kirgisistan, Macau (China) und Turkmenistan für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat.
Visum bei der Einreise
Staatsbürger der folgenden Länder erhalten bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatbürgerschaft unterschiedlich und können sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig mit der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) in Verbindung setzen:
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