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Anmerkung
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
Bearbeitungszeit
Persönlich: bis zu 6 Werktagen. Postalisch: bis zu 20 Tage.
Touristenvisum:
3 Tage. Expreßausstellung (nur persönlich): meist am selben Tag, sonst max. 3 Tage.
Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt des Herkunftslands benötigt, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein darf.
Anmerkung:
Hunde und Katzen im Alter von unter 3 Monaten und Tauben dürfen nicht eingeführt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Eintragung in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Kinder bis 16 Jahren, die in den Paß der Eltern eingetragen sind, können in das Visum der Eltern eigetragen werden.
Österreicher:
Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr.
Schweizer:
Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder bis 16 Jahre, die im elterlichen Reisepaß eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum, sondern können im Visum des Elternteils eingetragen werden.
Hinweis
Touristenvisa:
Für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen (13 Übernachtungen) Dauer kann derzeit ein Visum bei der Einreise erworben werden, wenn diese über die Flughäfen in Odessa und Simferopol oder über den Seehafen in Odessa erfolgt. Für die Erteilung wird eine Gebühr von 25,- Euro erhoben, es werden zwei Paßfotos benötigt. Touristen müssen bei der Einreise die Bestätigung eines offiziell anerkannten Reisebüros vorlegen, daß für die Dauer des Aufenthaltes Hotelunterkünfte gebucht und bezahlt sind. Es besteht die Möglichkeit, durch Vermittlung ansässiger Agenturen diese Buchungen unmittelbar bei Ankunft vorzunehmen.
Diese Regelung trifft zu für Staatsangehörige der folgenden Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Japan, Kanada, Türkei und USA.
Krankenversicherungspflicht
Grundsätzlich muß in jedem Fall eine ukrainische Krankenversicherungspolice für die Aufenthaltszeit abgeschlossen werden. Diese kann in Deutschland derzeit nur bei folgenden Reisebüros erworben werden:
Sicher Reisen GmbH, Ehrwalderstraße 52, D-81387 München, Tel.: (089) 72 30 10;
Reisebüro Kraft Travel, Schlierseestraße 57b, D-81539 München, Tel.: (089) 51 09 96 90;
AXA Service Center Böhm, Hansastraße 73, D-81373 München, Tel.: (0700) 29 22 63 46.
Eine Police kostet ca. 6 &Euro;. Ein Versicherungsschutz einschließlich Evakuierung im medizinischen Notfall per Rettungsflug für die Dauer des Aufenthaltes sollte in jedem Fall bestehen.
Reisepaß/Visum
Ul. Fedorova 12, 2. Stock, UA-01901 Kyiw
Postanschrift:
PO Box 111, UA-01901 Kyiw
Tel: (044) 220 54 73. Fax: (044) 220 86 57.
E-Mail:
vertretung@kie.rep.admin.ch
Internet:
www.eda.admin.ch/kiev
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß noch mindestens einen Monat nach der Ausreise gültig sein.
Unterlagen
(a) Reisepaß (Original) mit einer leeren Seite, der mindestens 1 Monat über die geplante Ausreise hinaus gültig sein muß. (b) Antragsformular. (c) 1 Paßfoto. (d) Gebühr (EC-Karte oder Überweisung mit Zahlungsbeleg). (e) Krankenversicherungsschein (anerkannte Vertriebspartner in Deutschland: AXA Krankenversicherung AG und Hansa Merkur Reiseversicherung AG). (f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g)
Touristenvisum:
Unterlagen, die den touristischen Charakter der Reise bestätigen und von einem Reisebüro, das über eine Referenznummer des ukrainischen Außenministeriums verfügt, bestätigt sind. (h)
Gruppenvisum:
ab 4 Personen, Gruppenliste in dreifacher Ausführung, Reisepaß und Antragsformular des Gruppenleiters, Paßkopien von allen Gruppenmitgliedern. (i)
Transitvisum:
Visum für das Zielland, Weiterreiseticket.
Bei der postalischen Antragstellung wird eine Extragebühr von 10 &Euro; berechnet. Außerdem müssen ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden. Barbezahlung der Visagebühren ist nicht möglich.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts-, Privat-, Transit-, Studenten-, Dienstvisum sowie Visum für Begleiter humanitärer Hilfsorganisationen, für Vertreter religiöser Missionen, für Wissenschaft-, Kultur-, Sport- und Jugendaustausch, für einen ständigen Wohnsitz in der Ukraine oder für Erwerbstätigkeit.
Visagebühren
Deutschland
Touristenvisum:
45 &Euro; (einmalige Einreise); 70 &Euro; (zweimalige Einreise).
Privatvisum:
50 &Euro; (einmalige Einreise); 80 &Euro; (zweimalige Einreise); 190 &Euro; (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum:
50 &Euro; (einmalige Einreise); 80 &Euro; (zweimalige Einreise); 190 &Euro; (mehrmalige Einreise).
Transitvisum:
35 &Euro; (zweimaliger Transit); 100 &Euro; (mehrmaliger Transit).
Gruppenvisum:
jeweils die Hälfte der Gebühren eines Touristen- oder Geschäftsvisums. Expreßausstellung in Deutschland kostet jeweils die doppelte Gebühr (nur bei persönlicher Antragstellung und für einmalige Einreisevisa erhältlich).
Österreich
Touristenvisum:
28 &Euro; (einmalige Einreise); 39 &Euro; (zweimalige Einreise).
Privatvisum- und Geschäftsvisum:
45 &Euro; (einmalige Einreise); 73 &Euro; (zweimalige Einreise); 185 &Euro; (mehrmalige Einreise).
Transitvisum:
28 &Euro; (zweimaliger Transit); 84 &Euro; (mehrmaliger Transit).
Gruppenvisum:
jeweils die Hälfte der Gebühren eines Touristen- oder Geschäftsvisums.
Schweiz
Touristenvisum:
60 CHF (nur mit Hotelreservierung aus der Ukraine);
Visum:
80 CHF (einmalige Einreise); 120 CHF (zweimalige Einreise); 280 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig, nicht bei Privatbesuch); 75 CHF (mehrmalige Einreise).
Transitvisum:
55 CHF.
Gruppenvisum:
40 CHF pro Person.
Angaben zu Gebühren von hier nicht aufgeführten Visaarten erteilen die konsularischen Vertretungen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
(a)
[1]
Litauen, Polen und Ungarn (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen);
(b) Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Mongolei, Russische Föderation, Serbien & Montenegro, Tadschikistan, Ukraine und Usbekistan.
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