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sun4all Reiseführer: Ungarn


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Reisepaß/Visum


AntragstellungPersönlich im Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Keine Bearbeitung per Post möglich.
Ausreichende GeldmittelAlle Reisenden müssen über Geldmittel im Gegenwert von 1.000 Ft pro Aufenthaltstag verfügen.
Bearbeitungszeit5 Tage. Ca. 6-8 Wochen für ein Dauervisum; Expreßvisa am selben Tag.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das mindestens 8 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde. Das Gesundheitszeugnis muß bescheinigen, daß das Tier als gesund gilt, daß es 20 km im Umkreis des Herkunftsortes innerhalb der letzten 3 Monate vor der Einreise keinen Tollwutfall gab und daß das Tier eine Schutzimpfung gegen Tollwut erhalten hat.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis 15 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis 15 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis 15 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Kinder unter 14 Jahren, die eine visumpflichtige Nationalität haben und im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils eingetragen ist, benötigen kein Visum. Reisen visumpflichtige Kinder unter 14 Jahren jedoch mit einem eigenen Reisepaß, benötigen sie für die Einreise ein eigenes Visum.
GültigkeitsdauerEinreisevisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für 30-90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 48 Std.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich, besteht keine Visumpflicht, muß der Reisepaß während des Aufenthalts gültig sein, bei Visumpflicht muß er 6 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Staatsbürger der folgenden Länder können mit einem gültigem Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, der übrigen EU-Länder und der Schweiz;
(b) Andorra, Kroatien und Liechtenstein.
TransitTransitpassagiere, die den Flughafen nicht verlassen, über die nötigen Weiterreisedokumente verfügen und mit dem nächstmöglichen Anschluß weiterfliegen benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger der folgenden Länder benötigen jedoch ein Transitvisum, sofern sie keine gültige Aufenthaltsgenehmigung für eines der EU-Länder, Island, Norwegen, Schweiz, Kanada oder USA besitzen: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Guinea, Irak, Iran, Kamerun, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Libanon, Liberia, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, und Syrien sowie Inhaber von Reisepässen, die von palästinensischen oder taiwanesischen Behörden ausgestellt wurden.
Unterlagen(a) 1 Paßfoto. (b) Gültiger Reisepaß, der 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein muß. (c) Ausgefüllter Antrag. (d) Visumgebühr zahlbar mit Bankkarte (EC-Karte) oder Banküberweisung (Zahlungsbeleg beifügen). (e) Bestätigung über die Unterkunft. (f) Krankenversicherung. (g) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben des ungarischen Geschäftspartners.
In manchen Fällen wird auch ein Rück- bzw. Weiterreiseticket und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verlangt. Bei der Botschaft in Bern muß stets eine Hotel- und Flugbuchungsbestätigung eingereicht werden, wenn der Antragsteller über keine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz verfügt.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter adressierter Umschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
VisaartenEinreisevisum (auch für Transit) zur einmaligen, doppelten oder mehrmaligen Einreise für Einzelreisende oder Gruppen.
Visagebühren
Deutschland:
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland:
Einreisevisum: 35 &Euro; (einmalige Einreise), 61 &Euro; (zweimalige Einreise), 145 &Euro; (mehrmalige Einreise). Dauervisum: 50 &Euro;.
Transitvisum: 35 &Euro; (einmalige Durchreise), 53 &Euro; (zweimalige Durchreise), 121 &Euro; (mehrmalige Durchreise).
Expreßausstellung kostet zusätzlich ca. 10 &Euro;.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten, entweder mit EC-Karte bei der Konsularabteilung oder per Bankeinzahlung bei der Dresdner Bank.

Österreich:
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in Österreich:
Einreisevisum: 35 &Euro; (Ausstellung am gleichen Tag), 45 &Euro; (Ausstellung am nächsten Tag); Dauervisum: 35 &Euro; (Ausstellung am gleichen Tag), 45 &Euro; (Ausstellung am nächsten Tag);
Transitvisum: 35 &Euro; (Ausstellung am gleichen Tag), 45 &Euro; (Ausstellung am nächsten Tag);
Expreßausstellung kostet zusätzlich ca. 13 &Euro;.
Werden die Visa mit der Post zugestellt , kommt noch eine Zustellungsgebühr von 6 &Euro; hinzu.


Schweiz:
Schweizer brauchen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Für Aufenthalte über 90 Tage benötigen schweizer Staatsbürger ein Dauervisum. Ein Visum kostet zwischen 51 CHF und 272 CHF je nach Visumart und Bearbeitungszeit.
Einreisevisum: 40 US$ (einmalige Einreise), 100 US$ (zweimalige Einreise), 180 US$ (mehrmalige Einreise). Dauervisum: 50 US$. Transitvisum: 38 US$ (einmalige Durchreise); 30 US$ (zweimalige Durchreise); 150 US$ (mehrmalige Durchreise). Expreßausstellung in der Schweiz kostet zusätzlich ca. 15 US$.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brunei, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA und Venezuela für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;




 
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