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Anmerkung/Nordzypern
EU-Bürger können sich frei auf der ganzen Insel bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber weiterhin nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind (derzeit Ledra Palace (nur zu Fuß); Pergamos, Strovilia und Ajios Dometios (auch mit Kfz)). Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Bisherige Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden sind entfallen.
Antragstellung
Persönlich beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung. Anträge selber können nur von der Einwanderungsbehörde in Zypern bearbeitet werden und müssen an diese innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise gerichtet werden.
Bearbeitungszeit
1-4 Tage. 4 Wochen, falls der Antrag zur Bearbeitung nach Zypern geschickt werden muß.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern
wird pro Tier ein staatliches Gesundheitszeugnis benötigt. Außerdem wird eine Bescheinigung des Piloten des Flugzeuges benötigt, mit dem das Tier verbracht wurde, daß das Tier während des Transports weder mit anderen Tieren noch mit Geflügel in Kontakt kam und daß das Tier direkt aus dem Herkunftsland nach Zypern verbracht wurde.
Anmerkung:
Die Verbringung von Papageien nach Zypern ist verboten.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis gemäß den Bestimmungen der Einfuhrerlaubnis benötigt, die vor der Abreise vom
Amt für tierärztliche Dienste im Ministerium für Landwirtschaft und Bodenschätze
ausgestellt wurde. Mindestens 48 Std. vor der Ankunft muß der Besitzer den Amtstierarzt in Larnaca (Tel: (04) 63 02 75/78), in Limassol (Tel: (05) 33 02 56) oder in Paphos (Tel: (06) 24 02 69) von der Ankunft des Tieres in Kenntnis setzen. Eine Quarantänezeit von 6 Monaten ist Pflicht. Die Quarantäne kann auch unter bestimmten Auflagen am Wohnsitz des Tierbesitzers durchgeführt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder (vorläufiger) Personalausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Personalausweis oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Personalausweis oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Alleinreisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen müssen. Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten muß beglaubigt sein. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist möglich.
Einreisebeschränkungen
Personen, deren Reisepässe von der Türkischen Republik Nordzypern oder von Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) ausgestellt wurden, kann die Einreise verweigert werden. Aktuelle Information von der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
Gültigkeitsdauer
Max. 3 Monate vom Tag der Ausstellung.
Transitvisum:
max. 3 Tage, sofern gültige Reisedokumente und ein Weiterflugticket vorgelegt werden können.
Reisepaß/Visum
Personen, deren Reisepässe von der Türkischen Republik Nordzypern oder von Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) ausgestellt wurden, kann die Einreise verweigert werden. Aktuelle Information von der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
Reisepass
Allgemein erforderlich. EU-Personalausweise müssen bei der Einreise noch 3 Monate gültig sein. Reisepässe müssen, wenn keine Visumpflicht besteht, noch mindestens 3 Monate ab der Einreise gültig sein. Für visumpflichtige Staatsbürger muß der Reisepaß noch 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Staatsbürger der folgenden Länder können mit gültigem Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, übrige EU-Länder und Schweiz.
(b) Island, Liechtenstein und Norwegen.
Unterlagen
(a) Reisepaß mit mindestens noch 3 Monaten Gültigkeit, sofern das Land diplomatische Beziehungen mit Zypern unterhält; andernfalls 6 Monate. (b) 1/2 Antragsformulare. (c) 1/2 Paßfotos. (d) Geldmittelnachweis. (e) Rück-/Weiterflugticket. (f) Gebühr. (g)
Geschäftsvisum:
Firmenschreiben mit Besuchsgrund.
Visaarten
Einfach- und Transitvisum (wird auf dem Flughafen bezahlt).
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche und Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland oder in Österreich:
Einfaches Visum:
10,30 &Euro; (für einen Aufenthalt von max. 21 Tagen).
Schweiz
Einfaches Visum:
40 CHF (für einen Aufenthalt von max. 21 Tagen).
Geschäftsvisum:
100 CHF (mehrfache Einreise).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Der Aufenthalt kann nur vor Ort verlängert werden. Staatsbürger mancher Länder erhalten Visa kostenlos. Gebühren können nur in bar bezahlt werden und richten sich nach dem aktuellen Wechselkurs.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
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