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sun4all Reiseführer: Hongkong (China)


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Reisepaß/Visum


AntragstellungPersönlich im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) oder postalisch beim Hong Kong Immigration Department, Immigration Tower, 2nd Floor, 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong (Tel: 28 24 61 11. Fax: 28 77 77 11. E-Mail: enquiry@immd.gov.hk; Internet: www.immd.gov.hk/index.html).
AufenthaltsgenehmigungAnfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt.
Ausreichende GeldmittelAlle Reisenden müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.
BearbeitungszeitUnterschiedlich, etwa 6-10 Wochen, länger bei postalischer Antragstellung.
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere muß vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz, (Agriculture, Fisheries and Conservation Department) (393 Canton Road, Kowloon, Tel: 27 33 21 59/61. Fax: 23 75 35 63.) in Hongkong beantragt werden. Bei der Einreise muß außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf.
Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u.a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder der Eintrag des Kindes in den Reisepaß eines Elternteils ist ausreichend, wenn das Kind von diesem bei der Einreise begleitet wird oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
GültigkeitsdauerAufenthaltsvisum bis zu 6 Monaten, abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß mindestens 1 Monat über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.
Achtung: Bei Transitreisen via Hongkong in andere Länder Südostasiens ist unbedingt zu beachten, daß der Paß am Tag der Weiterreise noch mehr als sechs Monate gültig ist. Ansonsten verweigern Fluggesellschaften ausnahmslos die Mitnahme.
Unterlagen(a) Reisepaß mit mindestens 1 leeren Seite und einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. (b) Antragsformular. (c) 1 Paßfoto. (d) Rückflugticket. (e) ggf. Arbeitsvertrag der Firma in Hongkong oder Studiennachweis der Universität. (f) Nachweis ausreichender Geldmittel. (g) Nachweis über Hotelbuchung. (h) Gebühr.
Geschäftsvisum: (i) Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Hongkong.
VisagebührenAbhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die chinesischen konsularischen Vertretungen oder an das Hongkong Immigration Department (Adresse s.o.).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:

(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Großbritannien für touristischen Aufenthalte von bis zu 6 Monaten) und Schweiz für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten;

(b) Commonwealth-Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Samoa, Südafrika, Sri Lanka und Uganda für touristische Aufenthalte von bis zu 1 Monat; Bangladesch, Indien, Kamerun, Lesotho und Mosambik für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen; Staatsangehörige von Grenada, Nigeria, den Salomonen und Sierra Leone benötigen ein Visum);

(c) Ägypten, Andorra, Argentinien, Brasilien, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Kolumbien, Korea (Süd), Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Norwegen, Rumänien, San Marino, Türkei, USA und Venezuela für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten;

(d) Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indonesien, Jemen, Kap Verde, Marokko, Paraguay, Peru, Thailand, Tunesien, Uruguay und Vereinigte Arabische Emirate für touristische Aufenthalte von bis zu 1 Monat;

(e) Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bahrain, Benin, Bhutan, Bosnien-Herzegowina, Burkina Faso, Burundi, Côte d’Ivoire, Djibouti, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jordanien, Katar, Komoren, Kongo, Kongo (Dem. Rep.), Kroatien, Kuwait, Madagaskar, Mali, Marshall-Inseln, Mauretanien, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Föderierte Staaten von Mikronesien, Mongolei, Niger, Oman, Palau, Philippinen, Ruanda, São Tomé & Principe, Saudi-Arabien, Suriname, Togo, Tschad, Vatikanstadt und Zentralafrikanische Republik für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen.

(f) Inhaber eines Hongkong-Ausweises oder einer Identitätskarte.




 
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