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sun4all Reiseführer: China (Volksrepublik)


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Reisepaß/Visum


Anmerkung(a) Die meisten Reisen werden von der offiziellen staatlichen Reiseagentur China International Travel Service CITS (s. Adressen) organisiert. Normalerweise übernimmt der Reiseveranstalter die Abwicklung der Formalitäten, Individualreisende können dies jedoch auch selbst übernehmen. Grundsätzlich müssen Reisende im Besitz von Rück- oder Weiterreisetickets sein. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und Fremdenverkehrsämter (s. Adressen).
(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.
(c) Individualreisen nach Tibet sind zur Zeit nicht möglich, nur organisierte Reisegruppen sind zugelassen. Weitere Informationen sind von den Botschaften und Konsulaten, der Tibet Tourism Administration oder Tibet Tourism Office (s. Adressen) erhältlich.
AntragstellungZuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden.
Zur Anforderung von Antragsformularen muß ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden. Antragsformulare stehen auch auf den Homepages der chinesischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern (s. Adressen) zum Ausdrucken zur Verfügung.
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
BearbeitungszeitVisa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung jedoch 4 Arbeitstage.
Einreise mit Haustieren
Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen.
Anmerkung: Katzen und Hunde sind in China in Hotels verboten.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Lichtbild (auch Säuglinge). Bei einem längeren Aufenthalt sollten Kinder einen eigenen Reisepaß haben, weil der Kinderausweis lediglich Raum für zwei Visa bietet. Die deutschen Auslandsvertretungen in China stellen daher grundsätzlich keine Kinderausweise, sondern nur Reisepässe aus. Die Einreise eines Kindes nach China, das über keinen eigenen Reisepaß verfügt, sondern in den Reisepaß eines Elternteils eingetragen ist, ist möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Paß ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepaß des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.
Österreicher: Eigener Reisepaß.
Schweizer: Eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
EinreisebeschränkungenDie Regierung der Volksrepublik China akzeptiert keine Reisedokumente, die von Taiwan ausgestellt wurden.
Anmerkung: Die Volksrepublik China erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an. Reisende müssen bei der Einreise eine Gesundheitserklärung unterzeichnen, Reisenden, die HIV-positiv sind, an Lepra oder an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind, wird die Einreise verweigert.
Sonderregelungen gelten für Hongkong (s. Hongkong) und Macau (s. Macau).
Gültigkeitsdauer3 Monate (einmalige Einreise), 6 Monate (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisa: unterschiedlich. Transitvisa werden meistens auf maximal 7 Tage ausgestellt. Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.
MeldepflichtFür Besucher besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muß innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Hotels übernehmen die Meldung automatisch.
Reisepaß/VisumSicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Von Reisen in das an Pakistan, Afghanistan und Tadschikistan grenzende Pamir-Gebiet in der Autonomen Region Uighur Xinjiang wird abgeraten.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei zwei- oder mehrmaliger Einreise mindestens 9 Monate.
TransitTransitreisende, die mit dem nächsten Anschluß innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Der Transitraum darf verlassen werden. Diese Bestimmungen gelten für britische Staatsangehörige und Staatsbürger aus den USA nur am Flughafen von Beijing. Unter anderem deutsche und österreichische Transitreisende können sich unter den oben genannten Bedingungen max. 48 Std. an den Flughäfen Shanghai Hongqiao und Pu Dong aufhalten.
UnterlagenTouristenvisum: (a) ausgefülltes Antragsformular. (b) Paßfoto. (c) Reisepaß, der mind. noch 6 Monate gültig ist und mit mindestens 1 leeren Seite (d) Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Buchungsbestätigungen für Hotel und Flug. (f) Gebühr (in bar oder mit Verrechnungsscheck). (g) Für einen Aufenthalt von über 1 Jahr ist ein AIDS-Test erforderlich. (h) ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung. Ansonsten muß der Visumantrag im Heimatland gestellt werden.
(i) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben eines Ministeriums, einer Firma oder einer offiziellen chinesischen Organisation.
(j) Gruppenvisum: zusätzlich Bestätigung (Brief oder Fax) des chinesischen Reiseveranstalters, numerierte Paßkopien aller Reiseteilnehmer sowie eine Liste der Reiseteilnehmer in dreifacher Ausfertigung.
(k) Visum, das zur mehrmaligen Einreise berechtigt: Einladungsschreiben von einem zuständigen chineschischen Ministerium.
VisaartenTouristen-, Gruppen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutsche:

Touristen- und Geschäftsvisum: 20 &Euro; (einmalige Einreise), 30 &Euro; (zweimalige Einreise), 40 &Euro; (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 60 &Euro; (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig). Gruppenvisum: 30 &Euro; (einmalige Einreise). Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag: 30 &Euro; pro Person, innerhalb von 2 Tagen: 20 &Euro; pro Person (Annahme bis 11.30 Uhr).
Österreicher:
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 &Euro; (einmalige Einreise), 45 &Euro; (zweimalige Einreise), 60 &Euro; (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 90 &Euro; (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig). Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag: 33 &Euro; pro Person, innerhalb von 3 Tagen: 23 &Euro; pro Person.

Schweizer:
Touristen- und Geschäftsvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 75 CHF (zweimalige Einreise), 100 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 150 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig). Gruppenvisum: 40 CHF pro Person (einmalige Einreise). Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag: 25 CHF pro Person, innerhalb von 2 Tagen: 18 CHF pro Person.

Für Reisen nach Hongkong gelten je nach Nationalität und Visaart unterschiedliche Gebühren, Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
VisumAllgemein erforderlich. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für einen Aufenthalt von 15 Tagen:
Brunei, Japan und Singapur.




 
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