| Antragstellung | Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Besucher können in der Regel als Teilnehmer einer vom koreanischen Fremdenverkehrsamt genehmigten Gruppenreise das Land bereisen. Individualreisen sind nur möglich, wenn die gesamte Reiseroute im voraus gebucht und ebenfalls vom koreanischen Fremdenverkehrsamt genehmigt wurde. |
| Ausreichende Geldmittel | Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. |
| Bearbeitungszeit | 1 Monat, wenn die Genehmigung des Fremdenverkehrsamtes vorliegt, erfolgt die Ausstellung sofort. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
| Hinweis | Touristen können Tagesvisa beantragen. |
| Reisepaß/Visum | Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis. |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein. |
| Unterlagen | (a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Paßfotos. (c) Gültiger Reisepaß. (d) Einladungsschreiben. (e) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben der Firma. |
| Visagebühren | Touristen können Tagesvisa beantragen. |
| Visum | Allgemein erforderlich. |