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Reisepaß/Visum
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge für eine Aufenthaltsgenehmigung sollten an das
Immigration Office
in Seoul gestellt werden. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Bearbeitungszeit
3 Tage (Touristenvisum). Postalische Bearbeitung dauert ca. 1 Woche länger.
Einreise mit Haustieren
Für
Katzen und Hunde
, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt werden, besteht nur dann keine Quarantänepflicht, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird. Für Tiere im Alter von unter 90 Tagen muß das Gesundheitszeugnis bescheinigen, daß das Tier gesund ist. Für Tiere im Alter von über 90 Tagen muß das Gesundheitszeugnis bestätigen, daß das Tier mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Es dürfen maximal 4 Katzen oder Hunde eingeführt werden. Sollen mehr Tiere eingeführt werden, muß ein Antrag beim
koreanischen Quarantäneamt
am Flughafen gestellt werden.
Die Einfuhrgenehmigung für
Vögel
sind von Land zu Land unterschiedlich. Nähere Auskünfte erteilt das
koreanische Quarantäneamt
.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung im Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eigener Reisepaß oder Eintragung im Reisepaß eines begleitenden Elternteils.
Schweizer:
Eigener Reisepaß oder Eintragung im Reisepaß eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Gültigkeitsdauer
Vom Tag der Ausstellung maximal 3 Monate.
Reisepaß/Visum
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt: Die durch das Nuklearprogramm Nordkoreas hervorgerufenen politischen Spannungen auf der koreanischen Halbinsel haben bislang keine Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Südkorea. In letzter Zeit ist eine erhöhte Gefährdung durch islamistische Terroristen und Gewaltkriminalität festzustellen. Die Lage wird aufmerksam verfolgt. Deutsche Staatsangehörige, die eine Unterrichtung im Krisenfall wünschen und die länger als drei Monate im Lande bleiben, können sich bei der Deutschen Botschaft in Seoul zur sog. "Deutschenliste" anmelden.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Alle Dokumente müssen mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Unterlagen
(a) Reisepaß, der für die Dauer des Aufenthalts gültig sein muß. (b) Antragsformular. (c) 1 Paßfoto (Farbbild). (d) Gebühr (bar, Scheck oder Postanweisung). (e) Frankierter Rückumschlag. (f) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (g) Arbeitsvertrag.
Geschäftsvisum:
(h) Einladung des Geschäftspartners und Referenzschreiben der eigenen Firma.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutsche, Österreicher und Schweizer sind bis zu drei Monate von der Visumpflicht befreit, soweit sie folgende Reisegründe haben: Tourismus, Transit in ein anderes Land oder Geschäftsreisen wie Teilname an einer Besprechung, Konferenz, Vertragsabschluß, Marktforschung und An- bzw. Umbau der ein- oder ausgeführten Maschinen. Dabei sind Erwerbstätigkeiten gegen Entgeld vor Ort ausgenommen. Die Gebühren hängen von der Nationalität und der Aufenthaltsdauer ab.
Deutschland
Touristenvisum:
27 &Euro; (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Touristenvisum:
45 &Euro; (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich
Touristenvisum:
27 &Euro; (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Touristenvisum:
45 &Euro; (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige (ggf. unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben.
Schweiz
Touristenvisum:
48 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
Touristenvisum:
128 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, mehrfache Einreise).
Touristenvisum:
85 CHF (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Nähere Auskünfte von den konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Italien und Portugal für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten, Lettland und Zypern für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen) und Schweiz;
(b) Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Bangladesch, Barbados, Brasilien, Bulgarien, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, El Salvador, Grenada, Haiti, Hongkong (China), Island, Israel, Jamaika, Japan (bis zu 1 Monat), Kanada (bis zu 6 Monaten), Kolumbien, Lesotho (bis zu 2 Monate), Liberia, Liechtenstein, Malaysia, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru, Rumänien, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Singapur, Suriname, Thailand, Trinidad & Tobago, Türkei, Tunesien (bis zu 1 Monat) und Uruguay (bis zu 1 Monat);
(c) Staatsangehörige der meisten hier nicht aufgeführten Länder können für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ohne Visum einreisen, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Rück- bzw. Weiterreisetickets. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige der folgenden Länder: Afghanistan, China (VR), Ghana, Kuba, Indien, Iran, Kambodscha, Laos, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mongolei, Myanmar, Nepal, Nigeria, Inhabern von palästinensischen Pässen, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka und Vietnam, die in jedem Fall ein Visum benötigen. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
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