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sun4all Reiseführer: Taiwan (China)


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Reisepaß/Visum


AntragstellungTaipei Vertretungen bzw. Wirtschafts- und Kulturbüros (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an die Taipei Vertretungen bzw. Wirtschafts- und Kulturbüros (s. Adressen).
Bearbeitungszeit3 Tage; 1 Woche bei postalischer Beantragung, bei ausländischen Antragstellern kann es länger dauern.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Der Antrag sollte in englischer Sprache sein und ihm müssen ein Tollwutimpfzertifikat, 4 Farbbilder des Tieres und ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Amtsarzt des Herkunftslands, beigelegt werden. Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen für 21 Tage in Quarantäne.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Im elterlichen Reisepaß eingetragene Kinder müssen auch im Visum der Eltern namentlich eingetragen sein, wenn das Visum ein separates Dokument ist und kein Stempel im Reisepaß.
GültigkeitsdauerEinmaliges Einreisevisum: In der Regel 30-60 Tage innerhalb von drei Monaten vom Tag der Ausstellung an. Mehrmaliges Einreisevisum: Maximal 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Es darf beliebig oft eingereist werden; die maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise beträgt 30 Tage, in Ausnahmefällen 60 Tage.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei einmaliger Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei mehrmaliger Einreise (Visum für ein Jahr) mindestens noch 18 Monate.
TransitStaatsbürger, die ein Einreisevisum benötigen, sollten auch für die Durchreise ein Visum beantragen. Bei Gruppenreisen kann es vorkommen, daß die Pässe von den zuständigen Behörden bis zum Zeitpunkt der Weiterreise zurückbehalten werden; in diesem Fall ist es erlaubt, den Flughafen zur Übernachtung in einem Hotel zu verlassen.
Unterlagen(a) Antragsformular. (b) 2 Paßfotos. (c) Reisepaß (mind. noch 6 Monate gültig). (d) Gebühr (bar oder als Verrechnungsscheck). (e) Bestätigtes Rück- bzw. Weiterflugticket. (f) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts. (g) Mehrfachvisum (Geschäftsreisen): Kostenübernahmeerklärung der Firma. (h) Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Taiwan.
Bei postalischer Antragstellung muß ein adressierter Einschreiben-Freiumschlag mit eingereicht werden.
VisaartenEinmaliges und mehrmaliges Einreisevisum (letzteres meist nur für Geschäftsreisen).
Visagebühren
Deutschland
Einmalige Einreise: 36 &Euro; (für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen). Mehrmalige Einreise: 72 &Euro; (für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen). Die Gebühren gelten für deutsche Staatsbürger.
Österreich
Einmalige Einreise: 36 &Euro; (für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen, 3 Monate gültig). Mehrmalige Einreise: 72 &Euro; (für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen, 6 Monate gültig oder für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, 1 Jahr gültig). Die Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
Schweiz
Einmalige Einreise: 60 CHF (für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen). Mehrmalige Einreise: 120 CHF (für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen). Expressausstellung (Ausstellung innerhalb von 24 Stunden): zuzüglich 50 Prozent der Visumgebühr. Die Gebühren gelten für schweizer Staatsbürger.

Die Gebühren variieren nach Nationalität und müssen für den Einzelfall erfragt werden.
VisumAllgemein erforderlich. Staatsbürger folgender Länder benötigen kein Visum für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen (nicht verlängerbar), vorausgesetzt, es liegen keine Vorstrafen vor und sie verfügen über ein gültiges Rückflugticket und kommen am Chiang Kai Shek oder am Internationalen Kaoshsiung Flughafen an:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Schweiz;
(b) Australien, Costa Rica, Brunei, Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Singapur und USA.
Visum bei der Einreise(a) [2] Staatsbürgern der folgenden Länder wird für einen 30-tägigen Aufenthalt bei der Einreise am Flughafen ein Visum (Landing Visa) ausgestellt: Polen, Tschechische Republik und Ungarn.
(b) Staatsbürgern der folgenden Länder wird für einen 14-tägigen Aufenthalt bei der Einreise an den Flughäfen Chiang Kai Shek International Airport oder am Kaohsiung International Airport ein Visum (Landing Visa) ausgestellt: Britische Überseegebiete, Hongkong (China), Macau (China).




 
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