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sun4all Reiseführer: Costa Rica


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Reisepaß/Visum


AnmerkungFür Staatsangehörige mancher Länder muß vor der Beantragung eines Visums eine Einreisegenehmigung vom Immigration Department in San José eingeholt werden.
AntragstellungKonsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungDer unterschriebene Arbeitsvertrag muß vorgelegt werden. Zusätzlich werden Führungszeugnis, ärztliches Attest (neg. HIV-Test) und beglaubigte Geburtsurkunde benötigt. Personen, die sich in Costa Rica zur Ruhe setzen wollen, müssen ein Mindesteinkommen von monatlich 600 US$ nachweisen.
Ausreichende GeldmittelAusländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Bearbeitungszeit1-2 Tage, unterschiedlich, je nach Nationalität.
Einreise mit Haustieren
Katzen und Hunde unterliegen einer Quarantänepflicht von bis zu 6 Monaten. Die Tiere benötigen nur eine Einfuhrgenehmigung, ausgestellt von der Salubridad Publica Veterinaria in San José, wenn sie nicht als Reisegepäck ankommen.
Papageien benötigen immer eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium in San José. Die Vögel müssen mindestens 6 Monate ihrem Besitzer gehört haben. Zusätzlich wird für Papageien ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Konsulat von Costa Rica, verlangt, das bescheinigt, daß das Tier frei ist von der Papageienseuche, Salmonellen, Ornithose und anderen ansteckenden Krankheiten.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild ab 10 Jahren (Lichtbilder im Kinderausweis werden aber auch für Kinder unter 10 Jahren empfohlen) oder eigener Reisepaß. Die Eintragung des Kindes in den Reisepaß eines Elternteils genügt in der Regel nicht.
Österreicher: Eigener Reisepaß.
Schweizer: Eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepaß verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die alleine reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung beider bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden.
EinreisebeschränkungenDie Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: a) Zigeunern jeder Nationalität. b) Reisenden mit ungepflegtem Äußeren. c) Besuchern, die nicht über ausreichende Geldmittel verfügen.
Gültigkeitsdauer30-90 Tage, abhängig von der Nationalität. Verlängerungsanträge sollten vor Ort eingereicht werden.
Hinweis(a) Antragsformular. (b) Reisepaß, der ab der Einreise noch 6 Monate gültig ist. (c) 2 Paßfotos. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (e) Kopie des Rückflugtickets.
Die nötigen Formulare können telefonisch oder postalisch angefordert werden, die Antragstellung muß jedoch persönlich erfolgen.
Reisepaß/VisumDie Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: a) Zigeunern jeder Nationalität. b) Reisenden mit ungepflegtem Äußeren. c) Besuchern, die nicht über ausreichende Geldmittel verfügen.
ReisepassAllgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht, muß der Reisepaß während des Aufenthalts gültig sein. Bei Visumpflicht muß der Reisepaß mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein.
TransitTransitpassagiere, die mit dem selben oder nächsten Flugzeug weiterreisen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum (mit Ausnahme von Staatsangehörigen von Afgahnistan, Algerien, China (VR) (außer Honkong), Iran, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Pakistan, Sudan, Syrien und Inhabern palästinensischer Dokumente, die ein Transitvisum und eine Genehmigung vom Immigration Department in San José für die Durchreise benötigen).
Unterlagen(a) Antragsformular. (b) Reisepaß, der ab der Einreise noch 6 Monate gültig ist. (c) 2 Paßfotos. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (e) Kopie des Rückflugtickets.
Die nötigen Formulare können telefonisch oder postalisch angefordert werden, die Antragstellung muß jedoch persönlich erfolgen.
VisaartenTouristenvisum.
VisagebührGebühren ändern sich häufig. Von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft (s. Adressen) zu erkundigen.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, [1] übrige EU-Staaten (außer: Litauen, Malta, Slowenien und Zypern), (Estland, Irland und Slowakische Republik bis zu 30 Tagen) und Schweiz bis zu 90 Tagen;
(b) Argentinien, Brasilien, Hongkong (China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, Trinidad & Tobago, Uruguay und USA bis zu 90 Tagen;
(c) Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Bulgarien, Chile, Dominica, El Salvador, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Island, Jamaika, Mexiko, Neuseeland, Philippinen, Russische Föderation, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, San Marino, Singapur, Südafrika, Suriname, Taiwan (China), Türkei, Vatikanstadt und Venezuela bis zu 30 Tagen;
(d) Britische Überseegebiete bis zu 90 Tagen.




 
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