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sun4all Reiseführer: Honduras


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Reisepaß/Visum


AnmerkungFür Staatsbürger mancher Länder muß bei der Beantragung eines Visums zuerst die Genehmigung der Behörden in Honduras eingeholt werden. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
AntragstellungKonsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Ausreichende GeldmittelAusländer mpssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Bearbeitungszeit1-2 Tage; 10 Tage, falls eine Einreisegenehmigung der Behörden in Honduras eingeholt werden muß.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eigener Reisepaß.
Schweizer: Eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
GültigkeitsdauerBis zu einem Monat. Verlängerung um weitere 60 Tage bei der Einwanderungsbehörde in Honduras.
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepaß/VisumColonia Lara 3a, Avenida 702, Apartado Postal 143, HN-Tegucigalpa
Tel: 236 89 59, 236 80 52. Fax: 236 80 52.
E-Mail: electdom@gbm.hn
ReisepassAllgemein erforderlich. Der Reisepaß muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Unterlagen(a) Reisepaß, mindestens noch 6 Monate gültig. (b) 1 Paßfoto. (c) Ausgefülltes Antragsformular. (d) Rückflugticket. (e) Ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (f) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein Freiumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg der Visagebühren beigefügt werden.
VisaartenGeschäfts- und Touristenvisa.
VisagebührenJe nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich. Falls eine Genehmigung bei den Behörden in Honduras eingeholt werden muß, sind die Gebühren höher. Informationen erteilt die Botschaft (s. Adressen).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei der Einreise gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis erhalten:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Zypern) und Schweiz;
(b) Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Island, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Paraguay, Panama, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Taiwan, Türkei, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate.




 
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