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sun4all Reiseführer: Nicaragua


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Reisepaß/Visum


AntragstellungKonsularabteilung der Botschaft (s. Adressen); Touristenkarten sind auch bei der Einreise am Flughafen erhältlich.
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an die konsularischen Vertretungen.
BearbeitungszeitBis zu 7 Tagen.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, sollten -um Schwierigkeiten von vorne herein zu vermeiden- eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten eine Sorgerechtsnachweis mit sich führen.
GültigkeitsdauerNach Ausstellung 30 Tage gültig für einen Aufenthalt von 30 Tagen. Verlängerung vor Ort möglich.
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepaß/VisumBolonia, de la Rotonda El Güegüense 1 1/2 c. al lago, contiguo a la Optica Nicaragüense, NI-Managua
Postanschrift: Apartado Postal 29, NI-Managua
Tel: 266 39 17/18. Fax: 266 76 67.
E-Mail: alemania@ibw.com.ni
Internet: www.embajada-managua.org
Österreich und die Schweiz unterhalten keine diplomatischen Vertretungen in Nicaragua. Für Österreich ist die Botschaft in Guatemala City (s. Guatemala) zuständig, für die Schweiz die Botschaft in San José (s. Costa Rica).
ReisepassAllgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.
Touristenkarte[1] Staatsangehörige aller anderen Länder müssen bei der Einreise eine Touristenkarte für ca. 5 US$ erwerben, die zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt (Österreich: 1 Monat), vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise; bei Geschäftsreisen ist außerdem die Vorlage eines Firmenschreibens oder Einladungsschreibens des nicaraguanischen Geschäftspartners erforderlich.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß. (b) Antragsformular (2 Antragsformulare in Österreich). (c) 1 Paßfoto (3 Paßfotos in Österreich). (d) Gebühr. (e) Ggf. Bestätigung über Hin- und Rückflugticket. (f) Staatsangehörige mancher Länder müssen ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts vorweisen können. Näheres von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Bei postalischer Antragstellung sollte ein adressierter Freiumschlag beigelegt werden.
VisaartenTouristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren30 &Euro;.
VisumNur erforderlich für Staatsbürger folgender Länder, die ein Visum vor der Einreise beantragen müssen:
Ägypten, Afghanistan, Albanien, Angola, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Dominikanische Republik, Ecuador, Ghana, Haiti, Indien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Korea (Nord), Kuba, Libanon, Liberia, Libyen, Mali, Mosambik, Nepal, Nigeria, Pakistan, Peru, Rumänien, Serbien und Montenegro, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Ukraine, Vietnam und Inhaber von Reisepässen, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden.




 
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