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Anmerkung
Die Einreisebestimmungen sind sehr komplex und können sich kurzfristig ändern. Bei Verstößen wird man auf Kosten der Fluggesellschaft ins Herkunftsland zurückgeschickt, sofern man nicht über genügend Geldmittel für seinen Aufenthalt und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets verfügt (Touristen müssen mindestens 500 US$ oder Kreditkarten vorweisen können).
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthalt länger als 1 Monat
(a) Staatsangehörigen der unter
[2]
gelisteten Länder, die bei der Einreise keine Touristenkarte vorweisen können, wird sie bei der Ankunft gegen eine Gebühr ausgestellt (Staatsangehörige von Dänemark, Kolumbien, Mexiko, Norwegen, Schweden und den USA sind von dieser Gebühr befreit). (b) Bei der Einreise ohne Visum bzw. mit Touristenkarte müssen ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel vorgewiesen werden. Zusätzlich ist eine Gelbfieber-Impfbescheinigung empfehlenswert. (c) Staatsangehörige aller nicht genannten Länder benötigen eine Genehmigung der Einwanderungsbehörden in Panama, bevor ein Visum beantragt werden kann, ausgenommen sind: Ägypten, Dominikanische Republik, Peru, Philippinen, Tschechische Republik und Zypern, die den Sichtvermerk bei den konsularischen Vertretungen erhalten.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Bearbeitungszeit
24 Std. bei persönlicher Antragstellung. Normale Einreisevisa werden sofort bearbeitet, genehmigungspflichtige Visa erhält man nach 3-10 Tagen (nach Eintreffen der Bestätigung aus Panama). Alle Visa müssen persönlich beantragt werden.
Einreise mit Haustieren
Bis zu 2
Vögel
dürfen pro Passagier eingeführt werden. Für Vögel werden ein Gesundheitszeugnis und eine Einfuhrgenehmigung vom
Landwirtschaftsministerium
in Panama City benötigt. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige diplomatische Vertretung von Panama. Vögel müssen für 15 Tage in Quarantäne. Vögel aus Mexiko dürfen nicht eingeführt werden.
Für
Hunde und Katzen
werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, daß das Tier maximal 16 Monate und mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Die Dokumente müssen von einem Konsulat von Panama genehmigt werden. Alle Hunde und Katzen müssen für 40 Tage in Quarantäne. Eine Quarantäne zu Hause kann beim
Gesundheitsministerium
beantragt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Minderjährige, die sich länger als 30 Tage in Panama aufhalten, benötigen eine Ausreisegenehmigung.
Gültigkeitsdauer
3 Monate ab Ausstellungsdatum für maximal 90 Tage Aufenthalt.
Reisepaß/Visum
Calle Victoria y Calle Primera, Entrada Barriada Miraflores, Via Boyd Roosevelt, PA-Panamá
Postanschrift: Apartado 499, PA-Panamá 9A
Tel: 261 15 30. Fax: 229 41 38.
Das Generalkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der schweizerischen Botschaft in San José (s.
Puerto Rico
).
Reisepass
Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsangehörige der USA, die mit Geburtsurkunde einreisen können. Der Reisepaß muß bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Touristenkarte
[2]
Staatsangehörige folgender Staaten benötigen für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen kein Visum, wenn sie im Besitz einer Touristenkarte sind, die vom Reisebüro besorgt oder vor dem Abflug von den Fluggesellschaften erhältlich ist:
(a) Dänemark, Irland (Rep.), Malta und Schweden;
(b) Antigua & Barbuda, Aruba, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Grenada, Guyana, Island, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederländische Antillen, Norwegen, Samoa, San Marino, São Tomé & Principe, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Suriname, Taiwan (China), Trinidad & Tobago, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
Touristenkarte bei der Einreise
(a) Staatsangehörigen der unter
[2]
gelisteten Länder, die bei der Einreise keine Touristenkarte vorweisen können, wird sie bei der Ankunft gegen eine Gebühr ausgestellt (Staatsangehörige von Dänemark, Kolumbien, Mexiko, Norwegen, Schweden und den USA sind von dieser Gebühr befreit). (b) Bei der Einreise ohne Visum bzw. mit Touristenkarte müssen ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel vorgewiesen werden. Zusätzlich ist eine Gelbfieber-Impfbescheinigung empfehlenswert. (c) Staatsangehörige aller nicht genannten Länder benötigen eine Genehmigung der Einwanderungsbehörden in Panama, bevor ein Visum beantragt werden kann, ausgenommen sind: Ägypten, Dominikanische Republik, Peru, Philippinen, Tschechische Republik und Zypern, die den Sichtvermerk bei den konsularischen Vertretungen erhalten.
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepaß. (b) 2 Paßfotos. (c) 2 Antragsformulare. (d) Rückflugticket. (e) Gebühr. (f) Bankauszug. (g) Einladungsschreiben der für den Gast zuständigen Person. (h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich bzw. die Schweiz. (i)
Geschäftsvisum:
Firmenschreiben und Nachweis ausreichender Geldmittel.
Visaarten
Einreisevisum.
Visagebühren
Deutschland
Deutsche müssen für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum:
65 &Euro; (gestempeltes Visum, für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten); 80 &Euro; (genehmigtes Visum, für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Meldebestätigung für Deutschland haben. Die Gebühren hängen von der jeweiligen Nationalität ab und müssen zum aktuellen Wechselkurs in Euro entrichtet werden.
Österreich
Österreicher müssen für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum:
30 US$ (gestempeltes Visum, für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten). Die Gebühren hängen von der jeweiligen Nationalität ab und müssen zum aktuellen Wechselkurs in Euro entrichtet werden.
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben. Die Botschaft in Wien stellt Visa nur für Staatsbürger bestimmter Länder aus. Staatsangehörige, die für die Einreise eine Genehmigung der panamaischen Einwanderungsbehörde benötigen, müssen eine höhere Gebühr entrichten.
Schweiz
Schweizer müssen für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum:
40 CHF (gestempeltes Visum, einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, kann im Land verlängert werden); 108,50 CHF (genehmigtes Visum, für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, kann im Land verlängert werden). Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Die Gebühren hängen von der jeweiligen Nationalität ab (die Gebühr ist zum aktuellen Wechselkurs in der jeweiligen Landeswährung zu entrichten).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a)
[1]
Bundesrepublik Deutschland, Österreich sowie Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien, Schweiz, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern;
(b) Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Französische Überseegebiete, Guatemala, Honduras, Israel, Korea (Süd), Nicaragua, Paraguay, Singapur und Uruguay.
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