| Antragstellung | Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) oder durch Reisegesellschaften. |
| Aufenthaltsgenehmigung | Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muß innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise an das Polizeipräsidium oder an das Außenministerium gestellt werden. |
| Bearbeitungszeit | Persönliche Beantragung: In der Regel 2 Wochen. Da die meisten Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Eintragung eines Kindes ab 2 Jahren mit Lichtbild in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eintragung eines Kindes ab 2 Jahren mit Lichtbild in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Schweizer: Eintragung eines Kindes ab 2 Jahren mit Lichtbild in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
| Einreisebeschränkungen | Die Regierung von Iran verweigert die Einreise (a) Israelischen Staatsbürgern; (b) Inhabern von Pässen mit israelischen Sichtvermerken oder sonstigen Hinweisen, das der Paßinhaber Kontakte zu Israel hat oder hatte; (c) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen. |
| Freihandelszonen | In den Freihandelszonen Kish, Qeshm und Chahbahar kann man sich zwei Wochen lang visumfrei aufhalten. Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen). |
| Gültigkeitsdauer | Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: Bis zu 5 Tage. Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. |
| Geschäftsvisum | Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: (a) Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) und Türkei.
Visum bei der Einreise: Staatsangehörige von Malaysia und Singapur können bei der Einreise kostenlos Visa für Aufenthalte von bis zu zwei Wochen erhalten. |
| Impfungen | Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. |
| Meldepflicht | Alle Einreisende (außer Iraner) müssen sich innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium melden. |
| Reisepaß/Visum | Die Regierung von Iran verweigert die Einreise (a) Israelischen Staatsbürgern; (b) Inhabern von Pässen mit israelischen Sichtvermerken oder sonstigen Hinweisen, das der Paßinhaber Kontakte zu Israel hat oder hatte; (c) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen. |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. |
| Transit | Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 48 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden. |
| Unterlagen | (a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Paßfotos. (c) Reisepaß (Original), muß bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein. (d) Bestätigung der Einzahlung der Visagebühren. (e) Geschäftsvisum: Genehmigung des iranischen Außenministeriums, die vom iranischen Geschäftspartner beantragt werden muß. In manchen Fällen wird eine Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise erfordert. Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden. |
| Visaarten | Geschäfts-, Touristen- und Transitvisa. |
| Visagebühren | Deutschland 60 &Euro; (einmalige Einreise), 72 &Euro; (zweimalige Einreise), 80 &Euro; (mehrmalige Einreise).
Österreich 50 &Euro; (einmalige Einreise), 60 &Euro; (zweimalige Einreise), 120 &Euro; (mehrmalige Einreise). Die angegebenen Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
Schweiz 95 CHF (einmalige Einreise), 114 CHF (zweimalige Einreise), 133 CHF (mehrmalige Einreise). Die angegebenen Gebühren gelten für Schweizer Staatsbürger. |
| Visum | Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: (a) Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) und Türkei.
Visum bei der Einreise: Staatsangehörige von Malaysia und Singapur können bei der Einreise kostenlos Visa für Aufenthalte von bis zu zwei Wochen erhalten. |