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sun4all Reiseführer: Israel


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Reisepaß/Visum


Anmerkung(a) Arabische Länder (außer Ägypten, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate) verweigern die Einreise, wenn sich ein israelischer Stempel im Paß befindet. Falls die Weiterreise in arabische Länder erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke nicht in den Reisepaß, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17) gestempelt. Nähere Angaben erteilen die konsularischen Vertretungen. (b) Ehemalige israelische Staatsbürger mit ausländischem Paß müssen einen schriftlichen Nachweis erbringen, daß sie ihre israelische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.
AntragstellungKonsularabteilung der Botschaft bzw. Generalkonsulat (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an das Innenministerium.
BearbeitungszeitJe nach Nationalität verschieden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes unter 10 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes unter 10 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes unter 10 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
GültigkeitIm allgemeinen bis zu 2 Monaten. Eine Verlängerung ist gegen eine Gebühr möglich, Beantragung bei den Büros des Innenministeriums.
Reisepaß/Visum228 Rue Hayarkon, IL-Tel Aviv 63405
Postanschrift: PO Box 6068, IL-Tel Aviv 61060
Tel: (03) 546 44 55. Fax: (03) 546 44 08.
E-Mail: vertretung@tel.rep.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/telaviv
Konsularagentur in Eilat.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Unterlagen(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Paßfotos. (c) Rück- oder Weiterreiseticket. (d) Gebühr (Kopie des Einzahlungsbelegs). (e) Adresse der Unterkunft in Israel oder Hotelbuchungsbestätigung. (f) Nachweis ausreichender Geldmittel. (g) Zusätzlich für ansässige Ausländer in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis.
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Rückumschlag beizulegen.
VisaartenTouristen- und Transitvisum.
VisagebührenUnterschiedlich je nach Nationalität und Reisezweck, Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger folgender Länder, die einen Einreisestempel kostenlos bei der Einreise erhalten:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland (nur Personen, die nach dem 1. Jan. 1928 geboren sind), Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Guatemala, Haiti, Hongkong (China), Island, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea (Süd), Kroatien (nur touristische Zwecke), Lesotho, Liechtenstein, Malawi, Mauritius, Mexiko, Monaco, Mongolei, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Philippinen, San Marino, St. Kitts & Nevis, Südafrika, Suriname, Swasiland, Trinidad & Tobago, Uruguay, USA, Vanuatu und Zentralafrikanische Republik.




 
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