| Antragstellung | Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). |
| Ausreisevisum | Bei einem Aufenthalt, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der Immigration Authority beantragt werden muß. |
| Bearbeitungszeit | 1 Tag. Postalisch: 3 Tage. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Es wird empfohlen, daß Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen. Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Es wird empfohlen, daß Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen. Schweizer: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Es wird empfohlen, daß Kinder zumindest ab dem 10. Lebensjahr mit eigenem Kinderausweis reisen. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen. |
| Einreisebeschränkungen | Die Regierung verweigert folgenden Personen die Ein- und Durchreise: (a) Inhabern von israelischen Reisepässen; (b) Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpaß erforderlich). (c) Staatsangehörigen von Ägypten, Algerien, Libyen, Sudan und Tunesien, wenn sie nicht aus ihren Heimatländern einreisen. |
| Gültigkeitsdauer | 3 Monate ab Ausstellungsdatum, berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (kann auch verlängert werden). Ein Mehrfachvisum ist 6 Monate gültig. |
| Impfungen | Informationen zu Gesundheitstests und internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. |
| Nur Gruppenreisen | Derzeit werden keine Visa für Einzelreisende in den Jemen erteilt. Für organisierte Gruppenreisen werden Visa jedoch weiterhin erteilt. |
| Registrierungspflicht | Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. |
| Reisepaß/Visum | Die Regierung verweigert folgenden Personen die Ein- und Durchreise: (a) Inhabern von israelischen Reisepässen; (b) Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpaß erforderlich). (c) Staatsangehörigen von Ägypten, Algerien, Libyen, Sudan und Tunesien, wenn sie nicht aus ihren Heimatländern einreisen. |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß bei der Ausreise mindestens noch 3 Monate gültig sein. |
| Unterlagen | (a) 2 Anträge. (b) 2 Paßfotos. (c) Reisepaß. (d) Gebühren. (e) Touristenvisum: Brief des Reiseveranstalters mit Kontaktadresse in Jemen. (f) Geschäftsvisum: Begleitschreiben der Firma. Bei postalischer Antragstellung muß ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigelegt werden. |
| Visaarten | Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige und mehrfache Einreise). |
| Visagebühren | Deutschland Einmalige Einreise: 40 &Euro; (bei Auslandsschecks zusätzlich 15 &Euro; Bankgebühren); mehrfache Einreise: 80 &Euro;.
Österreich Einmalige Einreise: 33 &Euro;; mehrfache Einreise: 66 &Euro;.
Schweiz Einmalige Einreise: 80 CHF; mehrfache Einreise: 160 CHF. |
| Visum | Allgemein erforderlich. |