| Anmerkung | Staatsbürger einiger Länder benötigen neben einem gültigen Visum auch eine Genehmigung des Innenministeriums. Es ist ratsam, sich bei den jeweiligen konsularischen Vertretungen zu informieren. |
| Antragstellung | Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). |
| Aufenthaltsgenehmigung | Informationen von der Botschaft. |
| Bearbeitungszeit | Persönlich: 1 Werktag; postalisch: 10 Tage. |
| Einreise mit Haustieren | Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Vögel brauchen auch für den Transit ein Gesundheitszeugnis. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eigener Reisepaß oder Eintragung im Reisepaß eines begleitenden Elternteils. Schweizer: Eigener Reisepaß oder Eintragung im Reisepaß eines begleitenden Elternteils. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten zur Sicherheit eine Reiseerlaubnis der Eltern mit sich führen. Diese Bescheinigung entfällt, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil mitreist und der Minderjährige im Pass dieses Elternteils eingetragen ist. |
| Einreisebeschränkungen | Die Regierung verweigert unter bestimmten Umständen (nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen) folgenden Personen die Einreise und den Transit: (a) Staatsangehörige aus dem Irak (gilt nur für Personen, die nach einem sechsmonatigen Aufenthalt innerhalb von 3 Monaten wieder einreisen möchte), Jemen, Kuwait (gilt nur für Inhaber von Pässen, die gemäß Artikel 17 ausgestellt wurden), Palästina. (b) Inhabern von Pässen ohne Fotos. (c) Inhabern von Pässen mit Fotos von verschleierten Frauen. (d) Inhabern von Reisepässen mit israelischem Sichtvermerk. |
| Gültigkeitsdauer | In der Regel 3 Monate, Verlängerung vor Ort möglich. |
| Impfungen | Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Alle Reisenden, die sich länger als 14 Tage in Jordanien aufhalten, müssen sich vor Ort einem HIV-Test unterziehen. |
| Meldepflicht | Alle Reisenden müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Jordanien bei einer Polizeidienststelle melden. |
| Reisepaß/Visum | Die Regierung verweigert unter bestimmten Umständen (nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen) folgenden Personen die Einreise und den Transit: (a) Staatsangehörige aus dem Irak (gilt nur für Personen, die nach einem sechsmonatigen Aufenthalt innerhalb von 3 Monaten wieder einreisen möchte), Jemen, Kuwait (gilt nur für Inhaber von Pässen, die gemäß Artikel 17 ausgestellt wurden), Palästina. (b) Inhabern von Pässen ohne Fotos. (c) Inhabern von Pässen mit Fotos von verschleierten Frauen. (d) Inhabern von Reisepässen mit israelischem Sichtvermerk. |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate nach der Einreise gültig sein. |
| Transit | Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise mit Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. |
| Unterlagen | (a) Antragsformular. (b) Mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepaß. (c) 1 Paßfoto. (d) Gebühr. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und ein Zahlungsnachweis beigelegt werden. Die Botschaften akzeptieren keine Schecks. |
| Visaarten | Transit-, Touristen-, Mehrfach- und Geschäftsvisum. |
| Visagebühren | Deutschland Visum: 16,50 &Euro; (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 31,50 &Euro; (mehrmalige Einreise, 6 Monate) Österreich Visum: 16,50 &Euro; (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 31,50 &Euro; (mehrmalige Einreise, 6 Monate) Schweiz Visum: 22 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 42 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate). |
| Visum | Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Ägypten, Bahrain, Irak, Jemen, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Syrien und den Vereinigten Arabischen Emiraten für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat. |
| Visum bei der Einreise | [1] Für Staatsbürger u.a. der EU- und EFTA-Länder werden Visa auch bei der Einreise am Flughafen in Jordanien ausgestellt (10 JD für eine einmalige Einreise. Visa, die zur mehrmaligen Einreise berechtigen, werden am Flughafen nicht ausgestellt). Dieser Regelung gilt für einige Länder nicht. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen jordanischen Botschaften. Die Botschaften empfehlen jedoch, ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen. |