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sun4all Reiseführer: Katar


Welt > Mittlerer Osten > Katar > Reisepaß/Visum




Reisepaß/Visum


Ausreichende GeldmittelAusländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
BearbeitungszeitMindestens 1-3 Wochen. Der Antrag sollte rechtzeitig vor der geplanten Abreise gestellt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren mit Lichtbild in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren mit Lichtbild in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren mit Lichtbild in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
EinreisebeschränkungenStaatsbürgern von Israel und Jemen wird die Einreise und der Transit verweigert.
Reisepaß/VisumStaatsbürgern von Israel und Jemen wird die Einreise und der Transit verweigert.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über Sitzplatzreservierung verfügen, benötigen kein Transitvisum.
VisaartenGeschäfts-, Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
55 QR (ca. 12 &Euro; oder ca. 19 CHF) bei der Einreise am Flughafen. Weitere Informationen von der Botschaft sowie den jeweiligen Hotels in Katar, die die Visabeantragung für ihre Gäste übernehmen.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Visum bei der EinreiseDas Visum kann bei der Einreise nach Katar an allen Grenzübergängen und Flughäfen erteilt werden, es berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 21 Tage. Eine Verlängerung für 2 Wochen ist möglich. In diesem Fall muß der Verlängerungsantrag vor Ort vor Ablauf der ersten 21 Tage gestellt werden. Staatsangehörige folgender Länder erhalten bei der Einreise ein Visum:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz;
(b) [2] Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien;
(c) Andorra, Australien, Brunei, Hongkong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt.
(d) [3] alle anderen Nationalitäten, die ein Visum benötigen, für einen 14-tägigen touristischen Aufenthalt, wenn sie mindestens 24 Std. vor der Ankunft einen Antrag durch ein registriertes Hotel in Doha beim Immigrationsamt des Flughafens stellen lassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die GUS-Staaten sowie Albanien und China (VR).




 
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