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Reisepaß/Visum
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Die nötigen Formalitäten werden im Libanon abgewickelt.
Bearbeitungszeit
Bis zu 2-3 Wochen.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen
(a) Personen mit israelischem Reisepaß oder mit israelischen Sichtvermerken im Reisepaß, oder Reisepässen, die von den palästinensischen Autonomiebehörden ausgestellt wurden, wird die Einreise verweigert.
(b) Staatsangehörigen der folgenden Länder wird die Einreise verweigert, wenn sie einen Reisepaß haben, der bei der Einreise weniger als 6 Monate gültig ist: Ägypten, Algerien, Bahrain, Djibouti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate.
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden.
Reisepaß/Visum
(a) Personen mit israelischem Reisepaß oder mit israelischen Sichtvermerken im Reisepaß, oder Reisepässen, die von den palästinensischen Autonomiebehörden ausgestellt wurden, wird die Einreise verweigert.
(b) Staatsangehörigen der folgenden Länder wird die Einreise verweigert, wenn sie einen Reisepaß haben, der bei der Einreise weniger als 6 Monate gültig ist: Ägypten, Algerien, Bahrain, Djibouti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate.
Reisepass
Allgemein erforderlich, sollte nach der Ausreise noch mindestens 1 Monat gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Syrien mit gültigem Personalausweis, die direkt aus Syrien einreisen.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen
(a) Reisepaß (möglichst noch 6 Monate gültig). (b)
Touristenvisum:
Adresse des Gastgebers oder Hotels in Libanon (außer bei Buchung einer Pauschalreise). (c)
Geschäftsvisum:
Einladung der libanesischen Firma per Telex zur ausstellenden Botschaft und Schreiben der eigenen Firma. (d) 1 Antragsformular. (e) 1 Paßfoto. (f) Gebühr (bar oder Postanweisung).
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigelegt werden.
Visaarten
Touristenvisum (Individual- und Gruppenvisa) und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Gebühren jeweils bei der Einreise
Visum: 50.000 LL (ca. 34 US$) (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat),
Visum: 100.000 LL (ca. 67 US$) (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind
(a) Staatsangehörige von Syrien für einen unbegrenzten Aufenthalt (bei direkter Einreise aus Syrien) und Staatsangehörige von Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
Visum bei der Einreise
Staatsangehörige folgender Länder können das Visum bei der Einreise am Beirut International Flughafen oder an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhalten:
(a)
[1]
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Litauen, Lettland, Polen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn) und Schweiz;
(b) Andorra, Antigua&Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bhutan, Brasilien, Chile, China (VR), Costa Rica, Hongkong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Peru, Samoa, San Marino, Singapur, St. Kitts-Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, USA und Venezuela.
Diese Länderauflistung unterliegt ständigen Veränderungen. Reisende sollten sich daher rechtzeitig vor ihrer Abreise bei der zuständigen Botschaft erkundigen.
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