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sun4all Reiseführer: Saudi-Arabien


Welt > Mittlerer Osten > Saudi-Arabien > Reisepaß/Visum




Reisepaß/Visum


Alleinreisende FrauenAlleinreisende Frauen müssen am Flughafen vom Ehemann/Sponsor abgeholt werden oder eine bestätigte Buchung zum Bestimmungsflughafen in Saudi-Arabien vorweisen können. Falls sie vom Sponsor abgeholt werden, sollte man bedenken, daß Frauen in der Regel nicht mit Männern, mit denen sie weder verwandt noch verheiratet sind, im gleichen Auto fahren dürfen. Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung.
AnmerkungVisabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
AntragstellungKonsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Bearbeitungszeit3-4 Tage.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eigener Reisepaß.
Österreicher: Eigener Reisepaß.
Schweizer: Eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
EinreisebeschränkungenDie Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise und den Transit: (a) Inhabern von israelischen Reisepässen; (b) Reisenden, die nicht angemessen gekleidet oder offensichtlich angetrunken sind. Das Mitführen von Alkohol ist verboten.
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepaß/VisumDie Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise und den Transit: (a) Inhabern von israelischen Reisepässen; (b) Reisenden, die nicht angemessen gekleidet oder offensichtlich angetrunken sind. Das Mitführen von Alkohol ist verboten.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind islamische Pilger mit einem »Pilgerpaß«, Rück-/Weiterflugtickets und anderen erforderlichen Reisedokumenten, die über Jeddah oder Medina einreisen können.
TransitTransitreisende, die mit dem nächsten Anschluß innerhalb von 18 Stunden weiterfliegen, ein bestätigtes Rück-/Weiterflugticket und gültige Reisedokumente vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen(a) Reisepaß muß noch mind. 6 Monate gültig sein. (b) Antragsformular. (c) Paßfoto. (d) Gebühr (bar, Postanweisung oder Überweisung). (e) Vom Außenministerium beglaubigtes Einladungsschreiben einer Kontaktperson in Saudiarabien. (f) Geschäftsvisum (nur Männer): 2 Paßfotos; Angaben über Reisezweck und -dauer; Übernahmeerklärung der Reise- und Aufenthaltskosten durch die Firma und Anschrift des Geschäftspartners in Saudi-Arabien sowie offizielles Empfehlungsschreiben der saudischen Industrie- und Handelskammer.
Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter und frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
VisaartenGeschäfts-, Transit-, Einfach- oder Mehrfachvisum (für Verwandtenbesuche). Touristenvisa gibt es nicht. Transitvisa sind 3 Tage gültig. Für die kleine (Umrah) und große Pilgerfahrt (Hadsch) werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt.
Visagebühren65 &Euro; (einmalige Eineise); 160 &Euro; (mehrmalige Einreise).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige (nur Männer) von Bahrain, Katar, Kuwait, Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie Inhaber von Wiedereinreise- oder Landegenehmigungen des saudischen Außenministeriums (s. Adressen).




 
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