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sun4all Reiseführer: Vereinigte Arabische Emirate


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Reisepaß/Visum


AntragstellungZuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Visa für Touristen und Besucher (Verwandtenbesuch) müssen vom Hotel/Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate beim Einwanderungsamt beantragt werden. Hierfür sind im voraus die Flugnummer und Personalien sowie die Nummer des Reisepasses erforderlich. Geschäftsvisa werden nur auf eine Einladung hin erteilt.
AufenthaltsverlängungEs besteht die Möglichkeit, das Visum gegen eine Gebühr von 500 Dh beim Immigrationsamt um weitere 30 Tage zu verlängern.
Bearbeitungszeit2-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechzeitig vor Abreise zu stellen.
Einreise mit Haustieren
Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und für Vögel wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, daß das Tier gesund ist. Eine Einfuhrgenehmigung wird nur verlangt, wenn das Tier als Frachtgut reist. Wird es als Handgepäck transportiert, ist keine Einfuhrgenehmigung obligatorisch. In allen Fällen muß jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei eingeholt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (muß noch 6 Monate gültig sein) oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Einreise mit Kinderausweis ohne Lichtbild ist problematisch. Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird am ehesten empfohlen.
Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepaß eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder eigener Reisepaß. Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird am ehesten empfohlen.
Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepaß eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder eigener Reisepaß. Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird am ehesten empfohlen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder, die im elterlichen Reisepaß eingetragen sind, müssen bei Visumpflicht auch im Visum eingetragen sein. Die Kinder können nur in Begleitung der Besitzer dieser Dokumente einreisen.
EinreisebeschränkungenDie Regierung verweigert folgenden Personen die Ein- und Durchreise: (a) Staatsbürgern Israels. (b) Reisenden, die einen israelischen Sichtvermerk in ihrem Reisepaß haben. (c) Unter bestimmten Umständen Staatsangehörigen der Länder Bahrain, Kuwait und Inhabern von palästinensischen Dokumenten. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Botschaften und Konsulate. (d) Frauen unter 30 Jahren, die Staatsangehörige eines GUS-Staats sind.
Gültigkeitsdauer2 Monate ab Ausstellungsdatum.
Reisepaß/VisumDie Regierung verweigert folgenden Personen die Ein- und Durchreise: (a) Staatsbürgern Israels. (b) Reisenden, die einen israelischen Sichtvermerk in ihrem Reisepaß haben. (c) Unter bestimmten Umständen Staatsangehörigen der Länder Bahrain, Kuwait und Inhabern von palästinensischen Dokumenten. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Botschaften und Konsulate. (d) Frauen unter 30 Jahren, die Staatsangehörige eines GUS-Staats sind.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
TransitTransitpassagiere, die mit dem nächsten Anschluß innerhalb von 8 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitraum kann u.U. verlassen werden.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Paßfotos. (d) Gebühr. (e) Fax oder Schreiben des Gastgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das direkt an die Botschaft geschickt werden muß.
Bei postalischer Anforderung muß ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt werden.
VisagebührenTransitpassagiere, die mit dem nächsten Anschluß innerhalb von 8 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitraum kann u.U. verlassen werden.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind
(a) Bahrain, Katar, Kuwait, Oman und Saudi-Arabien.
[1] Staatsbürger der folgenden Länder, die bei der Einreise am Flughafen ein Visum für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen erhalten:
(b) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Schweiz;
(c) Andorra, Australien, Brunei, Hongkong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt.




 
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