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sun4all Reiseführer: Bermuda


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Reisepaß/Visum


AntragstellungBritische Botschaften und Konsulate (Adressen s. Großbritannien).
AufenthaltsgenehmigungAnträge und Anfragen an das Department of Immigration, Government Adminstration Building, 30 Parliament Street, Hamilton HM 12. Tel: 295 51 51.
BearbeitungszeitCa. 4 Wochen.
Einreise mit Haustieren
Hunde und Katzen müssen mit einem im Hals implantierten Mikrochip gekennzeichnet sein und benötigen bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis, das das Tier eindeutig beschreibt. Das Tier muß frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein und darf innerhalb der letzten 6 Monaten nicht in einem Gebiet mit Tollwut gewesen sein. Das Tier muß ab einem Alter von 3 Monaten mindestens 1 Monat und maximal 12 Monate vor der Einreise mit einem in den USA anerkannten Impfstoff gegen Tollwut geimpft worden sein. Ausgenommen von der Impfvorschrift gegen Tollwut sind Tiere, die direkt aus den folgenden Ländern nach Bermuda verbracht werden: Australien, Großbritannien, Irland, Jamaika und Neuseeland. Für Hunde und Katzen aus allen Ländern wird eine Bescheinigung benötigt, die bestätigt, daß das Tier aus einem Ort kommt, um den in einem Radius von 19 km kein Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist. Für Hunde, die länger als 28 Tage in Bermuda bleiben, wird eine Genehmigung vom Ministerium für Umweltschutz in Paget benötigt.
Rechtzeitig vor der Einreise muß eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden. Antragsformulare sind bei den Fremdenverkehrsämtern von Bermuda im Ausland erhältlich (s. Adressen). Ausgestellt wird der Antrag vom Department of Agriculture & Fisheries, P.O. Box HM 834, Hamilton HM CX, Bermuda, Tel: (441) 236 42 01, Fax: (441) 236 75 82.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils.
Österreicher: Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, der nicht ihr Erziehungsberechtigter ist, müssen eine Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen, daß sie mit diesem Erwachsenen reisen dürfen.
EinreisebeschränkungenDie Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: Staatsangehörige Chinas, die in Hongkong ihren Wohnsitz haben und weder über einen gültigen Reisepaß, der in Hongkong ausgestellt wurde noch über einen britischen Reisepaß verfügen.
Gültigkeit3 Monate Aufenthalt, Verlängerungen müssen vor Ort beim Department of Immigraion beantragt werden.
Rück- oder WeiterflugticketEin Rück- oder Weiterflugticket für ein Land, in das man legal einreisen darf, muß vorgelegt werden. Wer beabsichtigt, die Heimreise über ein Drittland anzutreten, für das ein Visum erforderlich ist, muß sich dieses vor der Einreise nach Bermuda besorgen.
Reisepaß/VisumDie Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: Staatsangehörige Chinas, die in Hongkong ihren Wohnsitz haben und weder über einen gültigen Reisepaß, der in Hongkong ausgestellt wurde noch über einen britischen Reisepaß verfügen.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige der USA und Kanadas für einen Aufenthalt von maximal 6 Monaten, die mit Geburtsurkunde oder Einbürgerungsnachweis jeweils mit Foto zusammen mit einem gültigen Personalausweis einreisen können.
TransitTransitreisende der o. a. Länder dürfen den Flughafen nicht verlassen und müssen innerhalb von 5 Std. mit demselben Flugzeug weiterreisen und bestätigte Weiterflugtickets vorweisen.
UnterlagenAusgefüllter Antrag und bei Geschäftsreisen ein Schreiben des Gastgebers. Rück- oder Weiterflugticket ist Einreisevoraussetzung (s. o.).
VisaartenTouristen- und Transitvisum.
VisagebührenTouristenvisum: 28 £. Die Gebühren können sich kurzfristig ändern. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
VisumNicht erforderlich für Aufenthalte von bis zu 3 Wochen, jedoch Visumpflicht für Staatsangehörige folgender Länder: (a) [1] Slowakische Republik und Slowenien;
(b) Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Bahrain, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, China (VR), Djibouti, Ghana, GUS, Haiti, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Kuwait, Libanon, Liberia, Libyen, Marokko, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mongolei, Nigeria, Oman, Pakistan, Rumänien, Saudi-Arabien, Serbien und Montenegro, Somalia, Sri Lanka, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam.




 
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