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Anmerkung
Die Visabestimmungen sind außerordentlich kompliziert, Einzelheiten sind bei den konsularischen Vertretungen zu erfragen. Die Nichtbefolgung der Einreisebestimmungen wird mit hohen Geldstrafen geahndet, und Reisende werden auf Kosten der Fluggesellschaft in ihr Heimatland zurückgeschickt.
Antragsstellung
Konsulate oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen sind von der Botschaft erhältlich.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich. Die Erteilung einer Einreisegenehmigung durch das mexikanische Innenministerium dauert ca. 3-4 Wochen.
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 5 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich wird für Katzen und Hunde ein Impfzertifikat gegen Tollwut und für Vögel eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium benötigt.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. So benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Touristenkarte.
Achtung:
Minderjährige, die alleine reisen oder die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, müssen über einen eigenen Reisepaß verfügen und müssen eine formlose schriftliche Einverständniserklärung (in spanischer oder englischer Sprache) des/der abwesenden Elternteils/e mit sich führen. Minderjährige, die nur einen Elternteil haben, benötigen zur Einreise einen eigenen Reisepaß, ihre Geburtsurkunde und eine formlose schriftliche Einverständniserklärung ihres Elternteils, falls dieser sie nicht begleitet. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige diplomatische Vertretung.
Gültigkeitsdauer
Touristenkarten:
Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (einmalige Verlängerungsmöglichkeit für höchstens 3 weitere Monate bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig.
Geschäftsreisedokument
und
Technikervisum:
Je nach Nationalität verschieden. Weitere Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.
Geschäftsreisedokument
Geschäftsreisende, die in Vertretung einer deutschen Firma in Mexiko an geschäftlichen Besprechungen teilnehmen, Verträge unterzeichnen oder Marktforschung betreiben, sollten ein Geschäftsreisedokument beantragen; dieses berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme oder zur Ausübung von Tätigkeiten im technischen Bereich. Geschäftsreisedokumente berechtigen zu mehrmaliger Einreise und können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden:
(a)
[2]
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Alle anderen Staatsbürger sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen konsularischen Vertretung erkundigen, da für viele Sonderregelungen gelten (s.
Adressen
).
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden.
Reisepaß/Visum
Torre Optima, Piso 11, Paseo de las Palmas Nr. 405, Lomas de Chapultepec, MX-11000 México DF
Postanschrift: Apartado 10-724, MX-11002 México DF
Tel: (055) 55 20 30 03. Fax: (055) 55 20 86 85.
E-Mail:
vertretung@mex.rep.admin.ch
Internet:
www.eda.admin.ch/mexico
Konsularagenturen
in Guadalajara, Monterrey, Veracruz.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate ab der Einreise gültig sein.
Technikervisum
Personen, die im Auftrag einer deutschen Firma eine Montage oder Inbetriebnahme bzw. technische Beratungen oder Schulungen durchführen, sollten ein Technikervisum beantragen. Technikervisa berechtigen zu mehrmaliger Einreise und können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden:
(a)
[3]
Bundesrepubik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Alle anderen Staatsbürger sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen konsularischen Vertretung erkundigen, da für viele Sonderregelungen gelten (s.
Adressen
).
Touristenkarte
Wird nur für Touristen und Reisende ausgestellt, die nicht zur Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit oder zu geschäftlichen Zwecken nach Mexiko einreisen wollen. Die Touristenkarte berechtigt zur einmaligen Einreise und ist von den mexikanischen Konsulaten, der Fluggesellschaft bzw. am Grenzübergang kostenlos erhältlich, sie muß bei der Einreise abgestempelt werden. Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber zu verlangen, daß der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient und ausreichende Geldmittel vorhanden sind. Die Touristenkarte muß während des gesamten Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise zur Entwertung vorgelegt werden.
Touristenkarten können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden:
(a)
[1]
Bundesrepublik Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (außer: Malta, Slowakische Republik und Zypern), (Estland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Tschechische Republik für Aufenthalte bis zu 90 Tagen und Ungarn bis zu 60 Tagen) und Schweiz für Aufenthalte bis zu 180 Tagen (die erlaubte Aufenthaltsdauer kann sich ändern, daher ist es ratsam sich in jedem Fall direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erkundigen);
(b) Andorra, Australien, Bahamas, Belize, Brasilien, Ecuador, El Salvador, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Serbien und Montenegro, Singapur, Uruguay und USA für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen;
(c) Argentinien, Chile, Costa Rica, Island, Korea (Süd) und Südafrika für Aufenthalte bis zu 90 Tagen;
(d) Venezuela für Aufenthalte bis zu 30 Tagen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen
Touristenkarte:
(a) Reisepaß, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. (b) Tickets für die Rück- oder Weiterreise. (c) Nachweis ausreichender Geldmittel bei einem Aufenthalt bis zu 180 Tagen.
Touristenvisum:
(a) Reisepaß, der mindestens noch 6 Monate gültig ist sowie eine Kopie des Reisepasses. (b) Antragsformular. (c) 1 Paßfoto. (d) Rückflugticket im Original. (e) Gebühr (in bar). (f) Nachweis ausreichender Geldmittel (50 US$ pro Tag). (g) Angabe von Reisezweck und genauen Reisedaten.
Geschäftsreisedokument und Technikervisum:
(a) Reisepaß mit einer Gültigkeit von mindestens 1 Jahr. (b) Ausgefülltes Antragsformular. (c) Begleitschreiben des Auftraggebers mit genauer Angabe des Reisezwecks sowie die Adresse in Mexiko, mit der geschäftlicher Kontakt besteht. (d) Originalschreiben des Arbeitgebers in Deutschland/Österreich/Schweiz mit den gebauen Angaben der Person, des Reisezweckes und der Dauer des Aufenthalts etc. (e) 2 identische Paßfotos neueren Datums. (f) Gebühr (in bar oder Firmenscheck).
Allen postalischen Anträgen müssen große, frankierte Rückumschläge für die Zustellung per Einschreiben beigefügt werden.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. Man sollte sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Personen, die im Besitz einer Touristenkarte (s. o.) oder eines anderen Dokumentes sind, das ein Visum ersetzt. Staatsangehörige vieler Länder benötigen zusätzlich zum Visum eine Touristenkarte. Eine vollständige Liste sind bei den Botschaften und Konsulaten erhältlich.
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