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Anmerkung
Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig, deshalb sollten sich Reisende rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen erkundigen.
Antragstellung
Konsularische Vertretungen (s.
Adressen
).
Bearbeitungszeit
Je nach Visatyp und Nationalität unterschiedlich.
Einreise mit Haustieren
Für
Papageien und Sittiche
wird ein amtliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, daß das Tier frei von Hühnerpest und der Papageienkrankheit ist.
Für
Hunde und Katzen
werden ein Gesundheits- und Impfausweis benötigt. Tiere unter 3 Monaten benötigen kein Tollwutimpfzertifikat. Die Fluggesellschaft muß ca. 24 Std. vor der Ankunft den Destinationsflughafen von dem Tiertransport in Kenntnis setzen.
Anmerkung:
Alle Tiere aus Afrika und Asien (außer Japan) benötigen im voraus eine Bewilligung von der Quarantänestation (Senasa) in Argentinien.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis oder Eintragung in den Reisepaß des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 5. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eintragung in den Reisepaß des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 5. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eintragung in den Reisepaß des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 5. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Erziehungsberechtigte, die alleine mit minderjährigen Kinder reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten mit sich führen. Für diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, muß ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Minderjährige unter 14 Jahren, die alleine reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen. Für alle Fälle ist das Dokument ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Argentinien verweigert Staatsangehörigen von Moldawien die Einreise und den Transit.
Gültigkeitsdauer
Je nach Visatyp und Nationalität unterschiedlich.
Geschäftsreisen
[1]
Ein Visum ist allgemein für Geschäftsreisende und Studenten erforderlich, falls letztere zu Studienzwecken nach Argentinien reisen. Geschäftsreisende, die Staatsbürger folgender Länder sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Visum: Australien, Brasilien, Großbritannien (für 30 Tage), Japan, Korea (Süd), Malaysia, Niederlande, Neuseeland, Polen, Singapur, Südafrika, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ungarn, USA.
Reisepaß/Visum
Die Regierung von Argentinien verweigert Staatsangehörigen von Moldawien die Einreise und den Transit.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Staatsbürger von Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay und Uruguay können mit einem gültigen Personalausweis einreisen, wenn sie von einem der genannten Länder aus einreisen.
Transit
Transitreisende, die über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen
Unterschiedlich, je nach Nationalität. In der Regel: (a) Reisepaß. (b) Antragsformular. (c) 1 Paßfoto. (d) Gebühr. (e) Rückreiseticket bzw. -bestätigung. (f) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes.
(g)
Geschäftsvisum:
Firmenschreiben.
(h)
Arbeitsvisum:
Leumundszeugnis, ärztliches Attest und Arbeitsvertrag.
Bei postalischer Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.
Visaarten
Touristen-, Arbeits- , Studenten- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutsche:
Deutsche brauchen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Touristenvisum.
Touristenvisum:
24,30 &Euro; (innerhalb von 3 Monaten mehrfach nutzbar).
Geschäftsvisum:
81 &Euro; (innerhalb von 3 Monaten mehrfach nutzbar).
Transitvisum:
24,30 &Euro; (kann nur einmalig genutzt werden).
Österreicher:
Österreicher brauchen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Touristenvisum.
Touristenvisum:
25,55 &Euro;.
Geschäftsvisum:
48,41 &Euro; (mehrfach nutzbar).
Transitvisum:
18 &Euro; (ob es mehrfach nutzbar ist, hängt vom Reiseticket ab).
Schweizer:
Schweizer brauchen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Touristenvisum.
Touristenvisum:
40 CHF.
Arbeits- und Studentenvisum:
132 CHF (hinzu kommen die Gebühren der Ausländerbehörde von 264 CHF).
Kurzfristiges Visum für technische Berufe:
66 CHF (für einen Aufenthalt von max. 15 Tagen).
Transitvisum:
26 CHF.
Die Visagebühren sind häufigen Schwankungen unterworfen. Weiteres von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, sofern sie als Touristen einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder (Großbritannien für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen) sowie Schweiz für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen;
(b) Andorra, Australien, Barbados, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong (China VR), Island, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, San Marino, Serbien und Montenegro, Singapur, St. Lucia, Südafrika, Timor Leste, Trinidad & Tobago, Türkei, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen;
(c) Jamaika und Malaysia für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen.
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