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Reisepaß/Visum
Anmerkung
Für Staatsangehörige mancher Länder muß vor der Beantragung eines Visums eine Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien eingeholt werden, was in der Regel einige Wochen dauert. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsangehörigkeit, maximal 6 Wochen.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel, Katzen und Hunde wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das bescheinigt, daß das Tier frei von Krankheiten ist.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis oder Eintragung in den Reisepaß des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eigener Reisepaß oder Eintragung in den Reisepaß des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
Schweizer:
Eigener Reisepaß oder Eintragung in den Reisepaß des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten Minderjährige, die sich länger als 90 Tage in Bolivien aufgehalten haben und die alleine oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum:
ab Einreisetag 30 Tage,
Studentenvisum:
ab Einreisetag 60 Tage gültig; Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort.
Geschäftsvisum:
unterschiedlich.
Impfungen
Für die Einreise nach Bolivien und für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann die Vorlage eines gültigen internationalen Gelbfieberimpfpasses erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden.
Reisepaß/Visum
Calle 13, no 455, esquina 14 de Septiembre, Obrajes, BO-La Paz
Postanschrift: Casilla 9356, BO-La Paz
Tel: (02) 22 75 10 01. Fax: (02) 22 14 08 85.
E-Mail:
vertretung@paz.rep.admin.ch
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Argentinien, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru und Uruguay, die mit Personalausweis einreisen können.
Transit
Transitreisende benötigen kein Visum, wenn sie innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen. Zudem müssen eine bestätigte Flugreservierung und alle anderen Dokumente für die Weiterreise vorgelegt werden. Staatsangehörige von China benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.
Unterlagen
(a) Paßfoto. (b) Reisepaß (mindestens noch 6 Monate gültig). (c) Bearbeitungsgebühr und ausgefülltes Antragsformular. (d) ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung. (e)
Geschäftsvisum:
Firmenschreiben. (f)
Dauer- und Studienvisum:
Angabe des Aufenthaltszwecks. (g) Bescheinigung der bolivianischen Universität, Institution bzw. des Arbeitgebers. (h) Angaben zum Einreisedatum, der Aufenthaltsdauer und der voraussichtlichen Adresse in Bolivien. (i) Meldebescheinigung für Deutschland (nicht erforderlich für deutsche Staatsbürger). (j*) Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 4 Wochen). (k*) Ärztliches Attest (nicht älter als 4 Wochen). Für Langzeitaufenthalte von mehr als einem Jahr ist bei Visumantrag auch ein negativer
HIV
-Test vorzuweisen.
Anmerkung:
[*]
Die aufgeführten Unterlagen müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt und vom Landesgericht beglaubigt werden.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und ein Verrechnungsscheck (über die Visum- und Beglaubigungsgebühren; pro Unterschrift je ca. 26 &Euro;) beigelegt sein.
Diese Angaben können sich kurzfristig ändern, vor der Beantragung immer die zuständige konsularische Vertretung kontaktieren.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts-, Dauer- und Studienvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität verschieden und vom aktuellen Wechselkurs abhängig. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos.
Visum
Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von 90 Tagen:
(a)
[1]
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Malta) und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Kolumbien, Mexico, Monaco, Neuseeland, Niederländische Antillen, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Serbien & Montenegro, Türkei, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
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