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sun4all Reiseführer: Brasilien


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Reisepaß/Visum


Anmerkung(a) Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
AntragstellungZuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnträge an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
AufenthaltsverlängerungDie Aufenthaltsberechtigung kann vor ihrem Ablauf bei der brasilianischen Bundespolizei um weitere 90 Tage verlängert werden.
BearbeitungszeitJe nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich, mindestens 3-4 Tage, maximal 90 Tage. Postalisch: ca. 10 Arbeitstage.
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Für Tiere, die älter als 4 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist. Zusätzlich wird eine Genehmigung von einem brasilianischen Konsulat im Herkunftsland benötigt (ausgenommen sind Argentinien, Uruguay und Paraguay).
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis grundsätzlich mit Lichtbild oder Eintragung des Kindes im Reisepaß der Mutter (bei einer Eintragung in den Reisepaß des Vaters können örtlich Probleme entstehen) oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung des Kindes im Reisepaß der Mutter (bei einer Eintragung in den Reisepaß des Vaters können örtlich Probleme entstehen) oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung des Kindes im Reisepaß der Mutter (bei einer Eintragung in den Reisepaß des Vaters können örtlich Probleme entstehen) oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alle Personen unter 18 Jahren, die kein Visum benötigen und die alleine oder nur mit einem Elternteil einreisen, müssen eine schriftliche Genehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können.
EinreisebeschränkungenStaatsbürger von Bhutan, den Komoren, Taiwan und der Zentralafrikanischen Republik benötigen für die Einreise eine Sondergenehmigung der brasilianischen Behörden. Weitere Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen.
Einreisekarten und StempelEinreisekarten und Stempel werden am Flughafen verteilt.
GültigkeitsdauerTouristen-, Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage kann vor Ort bei der brasilianischen Bundespolizei (Policia Federal) beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Alle Visa erlauben mehrfache Einreise während des Gültigkeitszeitraums. Touristen dürfen in Brasilien keine Arbeit aufnehmen.
HinweisIn Zukunft soll langes und mühsames Anstehen vor der Paßkontrolle mit Hilfe eines Strichcodes entfallen. Deshalb kann man heute schon seine Personalien im Internet auf www.dpf.gov.br eingeben. Auf der Internetseite wählt man zunächst unter Serviços a Comunidade und dort unter Formulàrio Eletrônica de Migração die gewünschte Sprache. Dann füllt man alle Felder aus und erhält schließlich nach Übermittlung der Daten einen Strichcode, den man ausdruckt, im Paß aufbewahrt und bei der Kontrolle vorzeigt. In der Praxis hat sich das angestrebte vereinfachte Einreiseprozedere allerdings noch nicht durchgesetzt.
Reisepaß/VisumReisehinweis vom Auswärtigen Amt:
Die Großstädte Brasiliens, insbesondere Rio de Janeiro und São Paulo, weisen eine hohe Kriminalitätsrate auf (Eigentumsdelikte, Gewaltverbrechen, Entführungen). Vom Besuch von Elendsvierteln (Favelas) wird generell abgeraten. Häufig werden sie von Drogenbanden kontrolliert. Zwischen den Banden kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen, die auch Unbeteiligte in Mitleidenschaft ziehen können. Vorsicht ist auch in den als sicher geltenden Stadtteilen angebracht. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten, vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden, sowie in Rio auch auf den Zubringerautobahnen zum Flughafen, der Linha Vermelha, der Linha Amarela und der Avenida Brasil. Auch der zwischen dem nationalen und dem internationalen Flughafen in Sao Paulo verkehrende Zubringerbus war bisher vor gelegentlichen Überfällen nicht sicher. Als Alternative können Taxis in Anspruch genommen werden. Bei Überfällen wird empfohlen, keinen Widerstand zu leisten. Die oft unter Drogeneinfluss stehenden Täter sind in aller Regel bewaffnet und schrecken vor Gewaltanwendung auch aus nichtigem Anlaß nicht zurück.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Argentinien, Chile, Paraguay und Uruguay, die mit einem Personalausweis einreisen können, wenn sie direkt aus ihrem Land kommen.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 8 Stunden mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Auch wenn unter den genannten Bedingungen ein Transit möglich ist, wird visumpflichtigen Staatsangehörigen empfohlen, vor der Reise ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß. (b) vollständig ausgefüllter Antrag in englischer oder portugiesischer Sprache. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (d) 1 Paßfoto. (e) Rückflugticket (Kopie). (f) Gebühr (in bar oder mit Überweisungsformular des Konsulats). (g) internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest. (h) Geschäftsvisum: Zusätzlich Firmenschreiben mit Angaben zu Besuchsgrund und Bestätigung der vollen finanziellen Verantwortlichkeit.
Bei postalischer Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von ca. 11,50 &Euro; zusätzlich zu den Visagebühren fällig; außerdem muß ein frankierter und adressierter Briefumschlag beigelegt werden.
VisaartenTouristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
VisagebührenUnterschiedlich je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Die Visagebühren werden in bar oder per Scheck bezahlt.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für touristische (und von einigen der Länder (s. Anmerkung) auch für geschäftliche) Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Zypern) und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Island, Israel, Kolumbien, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Marokko, Mexiko, Monaco, Namibia, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, San Marino, Südafrika, Suriname, Thailand, Trinidad & Tobago, Türkei, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela (bis zu 60 Tagen).
Anmerkung [2] Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen.




 
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