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sun4all Reiseführer: Chile


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Reisepaß/Visum


AnmerkungDa sich Bestimmungen oft kurzfristig ändern, sollte man sich bei der zuständigen Botschaft nach den neuesten Regelungen erkundigen.
AntragstellungKonsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt.
Ausreichende GeldmittelAusländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
BearbeitungszeitCa. 4 Wochen, abhängig von der Nationalität.
Einreise mit Haustieren
Für Katzen, Hunde und Vögel wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftlsands benötigt. Zusätzlich wird ein Zertifikat über eine Tollwutimpfung verlangt, die maximal 18 Monate und mindestens 30 Tage vor der Ankunft durchgeführt wurde.
Anmerkung: Die Einfuhr von Papageien ist verboten.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die alleine reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen. Erziehungsberechtigte, die alleine mit minderjährigen Kinder reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten mit sich führen. Diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind oder adoptiert haben, müssen ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Für alle Fälle sind die Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt.
EinreisebeschränkungenDie Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: Inhabern von Dokumenten, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden.
GültigkeitsdauerAufenthaltsvisum bis zu 3 Monaten, abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Verlängerungsmöglichkeit um maximal 30 Tage durch Antrag beim Departamento de Extranjería (Provinzverwaltung); der Antrag muß mindestens 30 Tage vor Ablauf der dreimonatigen Aufenthaltsdauer gestellt werden. Andere Visa bis zu 1 Jahr.
Reisepaß/VisumAmerico Vespucio Sur 100, Piso 14, CL-Santiago de Chile (Las Condes)
Tel: (02) 263 42 11. Fax: (02) 263 40 94.
E-Mail: Vertretung@san.rep.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/santiago
ReisepassAllgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Argentinien, Brasilien, Ecuador, Kolumbien, Paraguay und Uruguay, die mit dem Personalausweis (Cédula de Identidad) einreisen können (sofern sie als Touristen reisen).
TransitTransitreisende, die mit dem nächsten Anschluß innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen(a) Reisepaß, muß bei Antragsstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein. (b) 3 Paßfotos. (c) Rückflugticket. (d) Polizeiliche Anmeldung. (e) Arbeitsbescheinigung. (f) Adresse und Kontaktperson in Chile. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel. (h) Gebühr. (i) Ggf. Einladung, ärztliches Attest, polizeiliches Führungszeugnis, Arbeitsvertrag oder Studiennachweis. (j) Eine Eidesstattliche Erklärung muß vom Antragsteller unterschrieben werden, die besagt, daß der Unterzeichnende sich verpflichtet, nicht länger als die genehmigte Dauer im Land zu bleiben und gleichzeitig nur als Tourist aufzutreten.
Visa müssen persönlich im Konsulat abgeholt werden.
Verlängerung des AufenthaltsAusländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
VisaartenTouristen-, Arbeits-, Studenten- und Aufenthaltsvisum. Wer in Chile arbeiten oder studieren möchte, braucht eine besondere Genehmigung. Besucher aus Ländern, die keine diplomatischen Beziehungen mit Chile unterhalten, benötigen Aufenthaltsvisa.
VisagebührenAbhängig von Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die konsularischen Vertretungen. Staatsangehörige folgender Länder müssen bei ihrer Einreise als Touristen eine Bearbeitungsgebühr bar entrichten: USA (100 US$), Kanada (55 US$), Mexiko (15 US$) und Australien (30 US$).
VisumBei Einreise erhalten Touristen kostenlos eine "Tarjeta de Tourismo" (Touristenkarte), die bei der Ausreise wieder vorgelegt werden muß. Bei Verlust muß bei der "Policía Internacional" in Santiago, Gral. Borgoño 1052, bzw. bei Polizeistationen ("Carabineros") in den Provinzen ein Doppel angefordert werden. Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Lettland) und Schweiz;
(b) Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Französisch-Polynesien, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong (China), Indonesien, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kongo (Dem. Rep.), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, San Marino, Serbien und Montenegro, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Suriname, Thailand, Tonga, Tunesien, Türkei, Tuvalu, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Korea (Süd) für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.




 
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