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Reisepaß/Visum
Anmerkung
Reisepässe (bzw. Fotokopien) müssen in Ecuador stets mitgeführt werden.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Kinder müssen einen eigenen Reisepaß besitzen, der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils.
Österreicher:
Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Minderjährige Deutsche, die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil und die keinen Reisepaß mit sich führen, benötigen eine schriftliche Reiseerlaubnis des anderen Elternteils, bzw. beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten.
Gültigkeitsdauer
6 Monate.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden.
Reisepaß/Visum
Reisehinweis vom Auswärtigen Amt: Die Sicherheitslage im ecuadorianischen Grenzgebiet zu Kolumbien, v.a. in der Provinz Sucumbíos, wird durch Entführungen und Aktivitäten bewaffneter Gruppen massiv beeinträchtigt. Von Reisen in diese Region wird abgeraten. Auch bei Fahrten in den Provinzen Esmeraldas, Carchi und Napo ist wegen des gestiegenen Risikos von Überfällen erhöhte Vorsicht geboten. Reisenden wird angesichts der Gewaltkriminalität in den Städten (vor allem Guayaquil und Quito – auch in den sog. Touristenvierteln), aber auch auf dem Land sowie an touristisch frequentierten Badestränden zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Bewaffnete Überfälle auf Überland- und Nahverkehrsbusse haben sich an der Küste, im Einzugsbereich von Guayaquil, wie auch in anderen Regionen des Landes ereignet. Besondere Vorsicht wird in der Umgebung der Laguna Quilotoa (Provinz Cotopaxi) empfohlen. Besonders gefährdet sind Einzelreisende. Örtliche seriöse Reiseunternehmen sind problembewusst und treffen geeignete Vorkehrungen für ihre Kunden. Das Tragen von auffälligem Schmuck, Uhren und Kameraausrüstungen sollte vermieden werden. In letzter Zeit haben sich zahlreiche Fälle ereignet, bei denen Personen mit Hilfe spezieller Drogen, die auf verschiedene Arten verabreicht werden (in Getränken, Zigaretten, Spray- und Pulverform, präparierte Dollarnoten, Notizzettel usw.) bewusstlos oder willenlos gemacht und ausgeraubt wurden. Bei Raubüberfällen wird in Anbetracht der Gewaltbereitschaft der Täter empfohlen, keine Gegenwehr zu leisten. Die örtliche Polizei gewährt ausländischen Kriminalitätsopfern häufig nur eingeschränkt Schutz und Hilfe. Rauschgiftdelikte werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Lassen Sie schon aus diesem Grund Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und seien Sie vorsichtig bei Personen, die während Ihrer Reise Ihr Vertrauen erwecken wollen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, besteht keine Visumpflicht muß der Reisepaß bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein, besteht Visumpflicht muß der Reisepaß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Bolivien, Chile, Kolumbien und Peru, die mit einem Personalausweis einreisen können.
Unterlagen
(a) Reisepaß, muß bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein. (b) 2 Paßfotos. (c) Antrag. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Rückflugticket (Kopie). (f) Gesundheitszeugnis. (g) Polizeiliches Führungszeugnis. (h) Gebühr.
Frankierter Rückumschlag für Einschreiben.
Visaarten
Besucher-, Arbeits-, Transit- und Studentenvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Visum
Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen nicht erforderlich, der Einreisestempel ist direkt am Flughafen erhältlich. Ausgenommen sind Staatsbürger von Afghanistan, Algerien, Bangladesch, China (VR) (außer Inhaber eines Hongkong-Passes), Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Korea (Nord), Korea (Süd), Kuba, Libanon, Libyen, Nicaragua, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Taiwan, Tunesien und Vietnam sowie Angehörige der Sikh-Glaubensgemeinschaft (unabhängig von der Nationalität) und Inhaber von Reisepässen, die von palästinensischen Behörden ausgestellt wurden.
Staatsbürger der oben aufgeführten Länder benötigen Transitvisa, außer wenn sie innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen; die Aufenthaltsdauer wird von der Einreisebehörde festgelegt.
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