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Reisepaß/Visum
Anmerkung
[1]
Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht genereller Visumzwang für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, besteht Visumspflicht. Der bei der Einreise erteilte Stempel gilt ausschließlich als Touristenvisum. Alle Reisenden benötigen zur Ausreise einen Ausreisestempel der Sicherheitspolizei. Dieser Stempel ist in Großstädten, am Flughafen oder an der Staatsgrenze erhältlich.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Einzelheiten vom zuständigen Konsulat bzw. die Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Ausreichende Geldmittel
Ausländische Touristen müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Bearbeitungszeit
Je nach Visum zwischen 2 Tagen und 1 Monat. Telefonische Terminabsprache zur Visumerteilung ist erwünscht.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Minderjährige unter 18 Jahren, die aus Kolumbien ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Erziehungsberechtigten, wenn sie alleine reisen, und die notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Erziehungsberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen.
Gültigkeitsdauer
Arbeitsvisa richten sich nach der Länge des Arbeitsvertrages, Geschäftsvisa und alle übrigen Visa je nach Vereinbarung, generell werden sie für max. 2 Jahre ausgestellt, Verlängerungen sind jedoch vor Ort möglich.
Hinweis
Es besteht die Möglichkeit, Pässe und andere wichtige Dokumente für eine Gebühr von 20 US$ fotokopieren und von der Sicherheitspolizei (DAS) beglaubigen zu lassen. Die Originale können hinterlegt werden und die Fotokopien werden im allgemeinen für die Weiterreise akzeptiert. Aufgrund der gefährlichen Situation empfiehlt sich diese Vorsichtsmaßnahme.
Reisepaß/Visum
Carrera 9a, No. 74-08, Piso 11, Edificio Profinanzas, CO-Bogotá
Postanschrift: Apartado Aéreo 251957, CO-Bogotá
Tel: (1) 349 72 30. Fax: (1) 349 71 95.
E-Mail:
vertretung@bog.rep.admin.ch
Honorarkonsulat
in Cali.
Konsularagentur
in Medellín.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Bolivien, Chile, Ecuador und Peru, die mit einem Personalausweis einreisen können.
Unterlagen
Unterschiedlich, abhängig von der Visaart und Länge des Aufenthalts: (a) 3 Paßfotos. (b) Reisepaß, der noch mind. 6 Monate gültig ist und noch 3 leere Seiten hat und 2 Kopien des Reisepasses. (c) Bestätigung von Hin- und Rückgflugticket. (d) Hotelbuchungsbestätigung bzw. Einladung eines Bekannten/Verwandten (bei Privatbesuchen). (e) 2 ausgefüllte Antragsformulare. (f) Beglaubigtes Gesundheitszeugnis (für Touristenvisum nicht erforderlich). (g) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts. (h) Gebühr. (i) Dokument, das die geplanten Aktivitäten in Kolumbien enthält. Übersetzung der obengenannten Dokumente ins Spanische von einem vereidigten Übersetzer, der in dem jeweiligen Konsulat registriert ist. (j)
Geschäftsvisum:
zusätzlich noch ein offizielles, von der Industrie- und Handelskammer beglaubigtes Firmenschreiben.
Visaarten
Geschäfts-, Journalisten-, Studenten- und Arbeitsvisa sowie Visa für Aufenthalte für medizinische Behandlung und andere Sonderzwecke.
Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Antragszweck. Das Visumformular und konsularische Beglaubigung der Dokumente ist ebenfalls kostenpflichtig. Die Gebühren für die verschiedenen Visaarten sind bei den konsularischen Vertretungen zu erfragen (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a)
[1]
Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz;
(b)
[2]
Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Litauen, Niederlande und Spanien;
(c) Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, San Marino, Taiwan (China), Uruguay, USA und Venezuela.
(d)
[3]
Alle anderen Länder für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Ausgenommen von dieser Regelung sind u.a. eine Reihe von afrikanischen und asiatischen Länder. Informationen erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
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