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Reisepaß/Visum
Antragstellung
Botschaft bzw. Generalkonsulat (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Einwanderungsbehörde des Innenministeriums.
Bearbeitungszeit
7 bis 14 Tage.
Einreise auf dem Landweg
Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes unbedingt darauf achten, daß ihr Reisepaß von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls kann es bei Kontrollen auf Überlandstraßen zu Schwierigkeiten kommen, wenn der legale Aufenthalt bzw. bei Ausreise über den Flughafen von Asunción das Einhalten der 90-Tage-Frist nachgewiesen werden muß.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, daß das Tier gesund ist.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis ab dem 10. Lebensjahr mit Lichtbild, vor dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild empfehlenswert oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils.
Schweizer:
Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Diese Zustimmung muß durch die zuständige paraguayische Botschaft legalisiert werden.
Gültigkeitsdauer
Maximal 90 Tage ab Ausstellungsdatum.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden.
Reisepaß/Visum
Juan E. O’Leary 409, esq. Estrella, Edif. »Parapití«, Piso 4 – Ofs. 419/23, PY-Asunción
Postanschrift:
Casilla de Correo 552, PY-Asunación
Tel: (021) 44 80 22, 49 08 48. Fax: (021) 44 58 53.
E-Mail:
vertretung@asu.rep.admin.ch
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß während des Aufenthalts gültig sein. Staatsbürger von Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile und Uruguay können mit einem gültigen Personalausweis einreisen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepaß (mindestens noch 6 Monate gültig). (b) 2 Anträge. (c) Reisebuchungsbestätigung und Angabe der Reiseroute. (d) 2 Paßfotos. (e) Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate). (f) Einkommensnachweis. (g)
Geschäftsvisum:
Arbeitsbestätigung der Firma.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag beigefügt werden.
Verlängerung des Aufenthallts
Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Diese muß jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der
Dirección General de Migraciones
, Eligio Ayala esq. Caballero, Tel. 49 29 08 und 44 60 66, beantragt werden.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum:
45 &Euro; (einmalige Einreise); 65 &Euro; (mehrmalige Einreise. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum:
45 US$ (einmalige Einreise); 65 US$ (mehrmalige Einreise. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben. Die Gebühren werden in Euro berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum:
63 CHF (einmalige Einreise); 91 CHF (mehrmalige Einreise. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Die Gebühren werden in Schweizer Franken berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt wenn nichts anderes erwähnt von bis zu 90 Tagen:
(a)
[1]
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Schweiz;
(b) Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Israel, Japan, Kolumbien (bis zu 30 Tage), Norwegen, Panama, Peru (bis zu 60 Tage), Südafrika, Uruguay und Venezuela.
Anmerkung:
Um den Einreisestempel bei der Ankunft zu erhalten benötigen die oben genannten Nationalitäten neben dem Reisepaß die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte
Internationale Einreisekarte
sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung, daß keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel bzw. Devisen im Gegenwert von über 10.000,- US$ eingeführt werden.
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