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Reisepaß/Visum
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
). Postalische Anträge werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet.
Bearbeitungszeit
In der Regel 3-7 Tage.
Einreise mit Haustieren
Die Einfuhr von
Katzen
aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist verboten.
Für
Hunde
wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt, das bestätigt, daß das Tier gesund ist. Außerdem wird ein Tollwutimpfzertifikat für Hunde verlangt.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 16 Jahren und muß die Namen der Eltern enthalten oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Gültigkeitsdauer
6 Monate. Aufenthaltsdauer max. 90 Tage.
Geschäftsreisende
[1]
Geschäftsreisende aller Nationalitäten benötigen ein Geschäftsvisum und sind in Peru meldepflichtig.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden.
Reisepaß/Visum
Avenida Salaverry 3240, San Isidro, Lima 27, PE-Lima 11
Postanschrift: Casilla 11-0210, PE-Lima 11
Tel: (01) 264 03 05. Fax: (01) 264 13 19.
E-Mail:
vertretung@lim.rep.admin.ch
Internet:
www.eda.admin.ch/lima
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Konsularagentur
in Arequipa.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über reservierte Plätze im Flugzeug verfügen, benötigen kein Transitvisum. Gültige Reisedokumente und die Bestätigung der Platzreservierung müssen vorgelegt werden.
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepaß. (b) Paßfoto. (c) 1 Antrag. (d) Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise. (e) Gebühr. (f)
Geschäftsvisum:
Firmenschreiben mit Besuchsanlaß und Einladungsbrief der Firma in Peru.
Verlängerung des Visums
Das Visum ist zweimal für einen weiteren Monat auf Antrag bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums (
Ministerio del Interior, Dirección General de Migraciones y Naturalización
) gegen Zahlung einer Gebühr (20,00 US$) verlängerbar, so daß man sich gegebenenfalls fast 5 Monate in Peru aufhalten kann - allerdings ausschließlich besuchsweise bzw. zu touristischen Zwecken.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum. Außerdem gibt es Studenten-, Künstler- und Journalistenvisa. Einzelheiten von der Botschaft.
Visagebühren
Deutschland
Touristenvisum:
30 &Euro;.
Geschäftsvisum:
30 &Euro;.
Studentenvisum:
15 &Euro;.
Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzen und in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.
Österreich
Touristenvisum:
27 &Euro;.
Geschäftsvisum:
27 &Euro;.
Studentenvisum:
13,50 &Euro;.
Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.
Schweiz
Touristenvisum:
43,50 CHF.
Geschäftsvisum:
43,50 CHF.
Studentenvisum:
21,75 CHF.
Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.
Deutsche, Österreicher und Schweizer, die sich länger als 3 Monate als Tourist in Peru aufhalten möchten, können ihren Aufenthalt vor Ort bei der peruanischen Einwanderungsbehörde gebührenpflichtig verlängern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, sofern sie ausschließlich als Touristen einreisen:
(a)
[2]
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Litauen) sowie die Schweiz;
(b) Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belarus, Belize, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Grenada, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras, Hongkong (China), Indonesien, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kiribati, Kolumbien, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Marshall-Inseln, Mexiko, Moldawien, Föderierte Staaten von Mikronesien, Monaco, Nauru, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik), Palau (Belau), Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Philippinen, Russische Föderation, Salomonen, Samoa, San Marino, Serbien & Montenegro, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Suriname, Taiwan (China), Thailand, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Ukraine, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt und Venezuela.
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