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sun4all Reiseführer: Uruguay


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Reisepaß/Visum


AnmerkungFür Staatsangehörige mancher Länder muß vorab eine Genehmigung der zuständigen Behörden in Uruguay eingeholt werden.
AntragstellungZuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Bearbeitungszeit3-4 Wochen.
Einreise mit HaustierenFür Katzen, Hunde und andere Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das u.a. bescheinigt, daß das Tier frei von Parasiten ist. Zusätzlich wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, daß die Impfung maximal 1 Jahr und mindestens 30 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde.
Anmerkung: Vögel dürfen nicht eingeführt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr.
Schweizer: Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Gültigkeitsdauer3 Monate, Verlängerung um weitere 3 Monate vor Ort bei der Einwanderungsbehörde möglich.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) Brasilien, Chile oder Paraguay und Personen mit einer uruguayischen Aufenthaltsgenehmigung (3 Jahre Gültigkeit), die über Argentinien einreisen;
(b) Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, und Paraguay mit Personalausweis für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
TransitDie Möglichkeit des Transit without visa (TWOV) besteht nicht. Ein Transitvisum ist erforderlich.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß. (b) 1 Paßfoto. (c) Bestätigung des Reisebüros über gebuchte Hin- und Rückreise. (d) Antragsformular. (e) Hotelbuchungsbestätigung oder Adresse der privaten Unterkunft. (f) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag beigelegt werden. In Bonn können Visa nur persönlich beantragt werden.
VisaartenTransit- und Touristenvisum.
Visagebühren
Deutschland
Touristenvisum: 34 &Euro;. Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich
Touristenvisum: ca. 40 &Euro;. Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben.
Schweiz
Touristenvisum: 72 CHF. Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben), die an der Grenzstelle einen Einreisezettel erhalten, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muß (Einreisezettel ist sorgsam aufzubewahren, da eine Neuausstellung zeitaufwendig ist) :
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland und Slowakische Republik) und Schweiz;
(b) Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Korea (Süd), Liechtenstein, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Seychellen, Südafrika, Trinidad & Tobago, Türkei, Venezuela und USA;
(c) Malaysia für Aufenthalte von max. 30 Tagen.




 
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