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Reisepaß/Visum
Anmerkung
Die Visabestimmungen ändern sich häufig, aktuelle Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte vom Innenministerium in Caracas.
Bearbeitungszeit
Persönliche Beantragung 1-2 Tage, postalisch etwa 1 Woche.
Einreise mit Haustieren
Für
Hunde und Katzen
wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, daß das Tier gesund ist. Zusätzlich werden Impfzertifikate für Tollwut und Hundestaupe verlangt, die vom Amtstierarzt ausgestellt wurden. In Ländern, in denen am Flughafen beim
Landwirtschaftsministerium
eine Exportgenehmigung erhältlich ist, muß auch diese vor dem Abflug eingeholt und bei der Einreise vorgelegt werden.
Für
Vögel
wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, daß das Tier gesund ist.
Für
andere Tiere
sollte eine Exportgenehmigung des Herkunftslands beantragt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eintragung eines Kindes im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eintragung eines Kindes im Reisepaß eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum
und
Geschäftsvisum
(mehrmalige Ein- und Ausreise möglich): bis zu 1 Jahr (bei mehrmaliger Einreise), maximale Aufenthaltsdauer jeweils 90 Tage.
Transitvisum:
24, 48 bzw. 72 Std. Aufenthalt im Land.
Touristenkarte:
90 Tage gültig, nicht verlängerbar.
Reisepaß/Visum
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Reisenden wird geraten, sich von politischen Kundgebungen, Protestaktionen der Opposition und Aufmärschen beider politischer Lager fernzuhalten. Touristen müssen in Caracas und anderen größeren Städten auf dem Festland mit immer wieder vorkommenden gewaltsamen Aktionen und Straßenunruhen rechnen. Die Straßenkriminalität in venezolanischen Großstädten, besonders Caracas, ist unvermindert hoch. Jedoch auch auf der Ferieninsel Margarita wird eine Zunahme bewaffneter Raubüberfälle beobachtet. Dabei sind häufig Ausländer die Opfer, da man bei ihnen eine höhere Beute und weniger Gegenwehr vermutet. Reisenden wird geraten, sich vor Ausflügen ohne einheimische Reiseleiter genauestens zu erkundigen, welche Orte sicher sind und welche unbedingt zu meiden sind. Als besonders gefährlich gilt z.B. das Zentrum von Porlamar, der Hauptstadt der Isla Margarita. Touristen sollten bei Ausflügen keine wertvollen Gegenstände oder größere Geldbeträge mitführen. Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommen, sollte auf keinen Fall Widerstand geleistet werden. Ferner wird dringend von Camping und Reisen per Anhalter abgeraten. Umsichtiges Verhalten wird schon bei der Ankunft auf dem Flughafen Caracas empfohlen. Hier häufen sich Überfälle unter Beteiligung von Uniformträgern und Taxifahrern. Die Botschaft empfiehlt, ausschließlich die schwarzen Geländewagen der Marke Ford Explorer mit gelben Kennzeichen zu benutzen, die unmittelbar vor der Ankunftshalle warten. Tauschen Sie Geld nur an den dafür ausgewiesenen Schaltern. Bei Benutzung von Taxis und Bussen sollten nur Linienfahrzeuge in gutem technischen Zustand gewählt werden, die in Funkverkehr mit ihrer Firmenzentrale stehen. Es können auch Taxis oder Kleinbusse benutzt werden, die vom Hotel ausdrücklich empfohlen werden. Bei der Benutzung von vermeintlich preiswerteren Taxis und Bussen besteht das Risiko ausgeraubt zu werden. In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze in den venezolanischen Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia besteht als Folge des kolumbianischen Binnenkonflikts eine erhöhte Gefahr von Entführungen und anderen Gewaltverbrechen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Touristenkarte
[2]
Die Touristenkarte ist nur für die Einreise per Flugzeug gültig. Touristenkarten sind bei autorisierten Fluggesellschaften erhältlich. Sie werden im Flugzeug ausgehändigt und müssen bei der Ausreise wieder abgegeben werden. Besucher, die auf dem Land- oder Wasserweg nach Venezuela einreisen möchten, müssen ein Visum im voraus beantragen. Dies gilt auch bei geplanten Tagesausflügen in eines der Nachbarländer, z. B. auf die kolumbianische Halbinsel Guajira, s.
Urlaubsorte & Ausflüge
. Die konsularischen Vertretungen erteilen weitere Auskünfte.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, über gültige Dokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.
Unterlagen
(a) Reisepaß, der bei der Beantragung noch mindestens ein halbes Jahr gültig sein muß. (b) ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. (c) 2 Paßbilder. (d) Rück- bzw. Weiterreiseticket. (e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (f) Arbeitsbescheinigung oder BAFÖG-Bescheinigung oder Bürgschaft der Eltern. (g) Kontoauszug oder Lohnabrechnung sowie ausreichend finanzielle Mittel für den Unterhalt während des Aufenthalts. (h)
Geschäftsvisum:
ein Schreiben der Firma mit genauen Daten der Ein- bzw. Ausreise, der Länge des Aufenthaltes, dem Aufenthaltsort und der Bezugsperson sowie einer Bestätigung, daß die Firma für alle Kosten aufkommen wird, sowie mit Angaben zu Gehalt und Stellenbezeichnung. (i)
Arbeitsvisum:
Gesundheitszeugnis (evtl. mit negativem HIV-Test).
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisa.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Touristen- und Transitvisum:
30 US$.
Geschäftsvisum:
60 US$.
Die Preise richten sich nach den täglichen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.
Anmerkung:
Die Visagebühren können sich kurzfristig ändern, aktuelle Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die mit einer Touristenkarte für einen touristischen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen können:
(a)
[1]
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Malta und Zypern) und Schweiz;
(b) Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Aruba, Australien, Aruba, Barbados, Belize, Brasilien, Bulgarien, Kanada, Hongkong (China VR), Chile, Costa Rica, Dominica, Grenada, Guatemala, Island, Jamaika, Japan, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederländische Antillen, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Trinidad & Tobago, Uruguay und USA.
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