| Antragstellung | Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). |
| Bearbeitungszeit | Visa sind frühestens 40 Tage, spätestens 2 Wochen vor Abreise zu beantragen. Nach Erhalt der Bestätigung aus Laos erfolgt die Ausstellung in der Regel innerhalb von 4-5 Tagen. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 12 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Kinder sollten nach Möglichkeit jedoch mit eigenem Reisepaß nach Laos einreisen. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 12 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Kinder sollten nach Möglichkeit jedoch mit eigenem Reisepaß nach Laos einreisen. Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum Alter von 12 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Kinder sollten nach Möglichkeit jedoch mit eigenem Reisepaß nach Laos einreisen. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
| Gültigkeitsdauer | Alle Visa gelten 60 Tage ab Ausstellungsdatum. Touristenvisum: bis zu 15 Tage Aufenthalt ab Einreisedatum (Verlängerungsmöglichkeit um weitere 15 Tage in Vientiane). Besuchs- /Geschäftsvisum: bis zu 30 Tage ab Einreisedatum. Transitvisum: bis zu 7 Tage Aufenthalt nur in Vientiane. |
| Impfungen | Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. |
| Reisepaß/Visum | Rue Sokpalouang 26 (Sisattanek), LA-Vientiane Postanschrift: BP 314, LA-Vientiane Tel: (21) 31 21 10/11. Fax: (21) 35 11 52. E-Mail: zreg@vien.diplo.de Österreich und die Schweiz unterhalten keine Vertretungen in Laos. Zuständig sind die jeweiligen Botschaften in Bangkok (s. Thailand). |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß mindestens noch 6 Monate bei der Einreise gültig sein. |
| Transit | (a) Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. (b) Transitvisa berechtigen nur zum Aufenthalt in Vientiane. |
| Unterlagen | (a) Reisepaß. (b) 2 Paßfotos. (c) 2 Antragsformulare. (d) Gebühr (in bar oder Verrechnungsscheck). (e) Bestimmte Staatsangehörige benötigen eine Genehmigung des Außenministeriums in Vientiane (wird gewöhnlich vom Reisebüro beantragt, ansonsten auch von der Botschaft). (f) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der Firma sowie beglaubigte Einladung eines laotischen Unternehmens. Ist kein Geschäftspartner vorhanden, kann man sich direkt an die Botschaft (s. Adressen) wenden. (g) Transitvisum: Für Transitvisa müssen die nötigen Reisedokumente bzw. ein Flugticket für das Drittland vorgelegt werden. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Gebühr beigelegt werden. |
| Visaarten | Touristen-, Besuchs-, Geschäfts- und Transitvisum. |
| Visagebühren | Touristen-, Besuchs- und Geschäftsvisum: 50 &Euro;. Antragsteller, die nicht in Deutschland wohnen, müssen zusätzlich 8 &Euro; für Porto beifügen. |
| Visum | Allgemein erforderlich. |
| Visum bei der Einreise | Allgemein erforderlich. |