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sun4all Reiseführer: Malaysia


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Reisepaß/Visum


Anmerkung(a) In Österreich und in Deutschland ist nur persönliche Beantragung möglich. (b) Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
AntragstellungZuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
BearbeitungszeitJe nach Nationalität verschieden.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und bestätigt, daß innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und, daß es sich nicht um ein importiertes Tier handelt. Zusätzlich muß eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Import Permit, 8th Floor, Shell Building, Exchange Square Off. Jalan Semantan, Bukit Damansara, Kuala Lumpur, Tel: (03) 254 00 77, Fax: (03) 253 58 04) beantragt werden. Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland). Ein Platz muß im voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 16 Jahren oder Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
EinreisebeschränkungenStaatsbürgern von Israel und Serbien & Montenegro (sofern sie nicht im Besitz einer Zustimmungserklärung des malaysischen Innenministeriums sind) sowie schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert. Auch Personen mit ungepflegter Erscheinung kann die Einreise verweigert werden.
GültigkeitsdauerDie Aufenthaltsdauer wird im Besucherpass eingetragen und von den Behörden bestimmt. Verlängerungen sind möglich.
Reisepaß/VisumStaatsbürgern von Israel und Serbien & Montenegro (sofern sie nicht im Besitz einer Zustimmungserklärung des malaysischen Innenministeriums sind) sowie schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert. Auch Personen mit ungepflegter Erscheinung kann die Einreise verweigert werden.
ReisepassAllgemein erforderlich. Der Reisepaß muß bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Inhaber von Identitätsnachweisen, die von Singapur, Hongkong (China) und Portugal ausgestellt wurden.
TransitReisende, die sich auf der Durchreise zu einem Drittland befinden und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise über einen malaysischen Flughafen sind, benötigen kein Visum (maximale Transitfrist: 5 Tage).
Unterlagen(a) Reisepaß. (b) 3 Paßfotos. (c) 3 Antragsformulare. (d) Gebühr (bar oder Postanweisung). (e) Ggf. Einladungsschreiben (auf Firmenpapier) der Kontaktperson (z. B. Geschäftspartner) in Malaysia. (f) Rück-/Weiterflugticket (Original). (g) Nachweis ausreichender Geldmittel. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
VisaartenEinfaches Einreisevisum (für Besuche und Geschäftsreisen), mehrfaches Einreisevisum (für Geschäftsreisen), Transitvisum.
VisagebührenJe nach Nationalität unterschiedlich.
VisumDie meisten Besucher benötigen kein Visum für Malaysia, wenn der Aufenthalt weniger als 1 Monat beträgt und geschäftlichen oder privaten Zwecken dient. Von der Visumpflicht ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für private, touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen und Slowenien), (Malta und Zypern bis zu 2 Monate, Griechenland und Portugal bis zu 1 Monat) und Schweiz;
(b) Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Bahrain, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Island, Japan, Jemen, Jordanien, Katar, Kirgisistan, Korea (Süd), Kroatien, Kuba, Kuwait, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Neuseeland, Norwegen, Oman, Peru, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Südafrika, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uruguay, USA und Vereinigte Arabische Emirate.
(c) Staatsbürger der meisten Commonwealth-Länder für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten (weitere Informationen von der Botschaft).
(d) Jede andere Nationalität für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die ein Visum benötigen:
Afghanistan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Bangladesch, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, China (VR), Côte d'Ivoire, Djibouti, Eritrea, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Kamerun, Kolumbien, Kongo (Republik), Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Mali, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Sri Lanka und Zentralafrikanische Republik




 
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